Familienausschuss

Gesetz zur vertraulichen Geburt kommt

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BERLIN. Der Familienausschuss hat am Mittwoch nach Angaben des Bundestags grünes Licht für das Gesetz zur vertraulichen Geburt gegeben. Die Oppositionsfraktionen enthielten sich der Stimme. Sie monieren, dass Babyklappen vorerst weiter geduldet werden sollen.

Das Gesetz will die Grundlage schaffen, damit Frauen ihre Kinder in Notlagen vertraulich - unter Angabe eines Pseudonyms - zur Welt bringen können. Vorangehen soll dem eine ergebnisoffene Beratung der Frauen.

Bis zum 16. Lebensjahr des Kindes sollen die Personaldaten des Kindes versiegelt aufbewahrt werden. Die Kosten für Vor- und Nachsorge soll der Bund tragen.

Erfahren kann dem Gesetzentwurf zufolge das Kind im Alter von 16 Jahren nur dann, wenn die leibliche Mutter dem nicht widerspricht. Gegebenenfalls muss ein Familiengericht entscheiden, ob die Identität der Mutter weiter vertraulich bleibt. (eb)

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