Referentenentwurf

Ärzte sollen Medizinal-Cannabis künftig nur noch persönlich verschreiben

Die Verordnung von Medizinal-Cannabis soll künftig nur noch nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt möglich sein. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken will zudem den Online-Versand verbieten.

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Das Bundesgesundheitsministerium will den Online-Handel mit Medizinal-Cannabis verbieten.

Das Bundesgesundheitsministerium will den Online-Handel mit Medizinal-Cannabis verbieten.

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Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium will den Handel mit Medizinal-Cannabis deutlich erschweren und dazu die Fernverschreibung und den Online-Versand von Cannabisblüten verbieten. Das sieht ein am Montag bekannt gewordener Referentenentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes vor, der der Ärzte Zeitung vorliegt.

Geplant ist demnach, dass die Verschreibung „nur noch nach einem persönlichen Kontakt“ zwischen Arzt und Patient in einer Praxis oder beim Hausbesuch erfolgen darf.

Zudem sollen die Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken nicht „im Wege des Versandes“ an die Endverbraucher abgegeben werden dürfen.

Ministerium will florierenden Import eindämmen

Hintergrund dieser Regelungen sind Online-Portale, über man sich vergleichsweise schnell und über einen Fragebogen-Check Cannabis nach Hause bestellen kann.

Seit Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes sei zu beobachten, dass die Importe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken „über das zu erwartende Maß hinaus ansteigen“, heißt es im Referentenentwurf.

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Nach Daten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte stieg der Import von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken vom ersten Halbjahr 2024 zum zweiten Halbjahr 2024 um 170 Prozent.

Im gleichen Zeitraum hätten die Verordnungen von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu Lasten der GKV allerdings nur um neun Prozent zugenommen. Das BMG schlussfolgert, dass die steigenden Importzahlen insbesondere auf Privatrezepten von Selbstzahlern zurückgehen.

Apotheker begrüßen geplante Änderungen

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßt die vorgeschlagenen Änderungen am Medizinalcannabisgesetz. „Arzneimittel sind keine handelsüblichen Konsumgüter und gehören nicht auf rein kommerziell ausgerichtete Handelsplattformen“, sagte ABDA-Präsident Thomas Preis.

Im Juni hat die Gesundheitsministerkonferenz einen Beschluss gefasst und die Bundesregierung aufgefordert, Online-Verschreibungen ohne ärztliche Erstkonsultation zu verbieten. (af/gab)

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