Opioid-Abgabe

Grünes Licht vom Bundesrat?

BERLIN (fuh). Der Bundesrat entscheidet am heutigen Freitag über eine Änderung im Betäubungsmittelgesetz, die die ambulante Versorgung von schwerstkranken Menschen entscheidend verbessern könnte.

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Danach wäre es Palliativärzten in Zukunft erlaubt, schwerstkranken Patienten mit starken Schmerzen auch zur Unzeit kurzfristig Opiode zu überlassen.

In einer von der Deutschen PalliativStiftung unter Führung von Thomas Sitte initiierten Petition war der Gesetzgeber dringend zum Handeln aufgefordert worden.

Die Überlassung etwa von Opioiden - auch im Notfall gegen schwerstes Leiden - ist nach Paragraf 29 Absatz 1 Ziffer 1 im Betäubungsmittelgesetz bisher ein Straftatbestand.

Dies sei "ein absurder, nicht gewollter und schnellstmöglich zu ändernder Zustand", heißt es in der Begründung der Petition. Der Bundesrat muss jetzt nur noch grünes Licht für die Gesetzesänderung geben.

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