Opioid-Abgabe

Grünes Licht vom Bundesrat?

BERLIN (fuh). Der Bundesrat entscheidet am heutigen Freitag über eine Änderung im Betäubungsmittelgesetz, die die ambulante Versorgung von schwerstkranken Menschen entscheidend verbessern könnte.

Veröffentlicht:

Danach wäre es Palliativärzten in Zukunft erlaubt, schwerstkranken Patienten mit starken Schmerzen auch zur Unzeit kurzfristig Opiode zu überlassen.

In einer von der Deutschen PalliativStiftung unter Führung von Thomas Sitte initiierten Petition war der Gesetzgeber dringend zum Handeln aufgefordert worden.

Die Überlassung etwa von Opioiden - auch im Notfall gegen schwerstes Leiden - ist nach Paragraf 29 Absatz 1 Ziffer 1 im Betäubungsmittelgesetz bisher ein Straftatbestand.

Dies sei "ein absurder, nicht gewollter und schnellstmöglich zu ändernder Zustand", heißt es in der Begründung der Petition. Der Bundesrat muss jetzt nur noch grünes Licht für die Gesetzesänderung geben.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Praktische Tipps

Beratungsfall Patientenverfügung – worauf es ankommt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zunehmend Evidenz für additive Therapien

Insulinresistenz auch bei Typ-1-Diabetes in den Fokus nehmen!

S3-Leitlinie Mammakarzinom

Brustkrebs: So viel Sport ist empfehlenswert

Lesetipps
Junge Menschen trösten eine Frau.

© Photographee.eu / stock.adobe.com

Vom Mentor bis zur Trainings-App

So unterstützen Sie junge Erwachsene mit Krebs