Hausärzte hoffen auf neuen BEK-Vertrag

BERLIN/KÖLN (HL). Der Hausärzteverband erwartet, dass die Barmer Ersatzkasse trotz der Kündigung des laufenden Hausarzt-Vertrags bis zum Herbst einen neuen Vertrag auf der Basis von Paragraf 73 b zur hausarztzentrierten Versorgung abschließen wird.

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Hofft auf neuen Vertragsabschluss mit der Barmer im Herbst: Eberhard Mehl, Hauptgeschäftsführer des Hausärzteverbandes.

Hofft auf neuen Vertragsabschluss mit der Barmer im Herbst: Eberhard Mehl, Hauptgeschäftsführer des Hausärzteverbandes.

© Foto: Dt. Hausärzteverband

In der vergangenen Woche hatten Vorstand und Hauptausschuss der Kasse beschlossen, dass der seit gut drei Jahre laufende Vertrag mit der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft zum Jahresende 2008 gekündigt wird. Grundsätzlich will aber die Barmer an einer Versorgungsstruktur festhalten, die sich auf die Lotsen- und Steuerungsfunktion der Hausärzte stützt, wie BEK-Vorstandsmitgied Birgit Fischer der "Ärzte Zeitung" sagte. Dies soll aber mit präzise definierten Versorgungszielen verknüpft werden. Dazu will die Barmer Verträge auf der Grundlage von Paragraf 73 b ausschreiben.

Für die am derzeit noch geltenden Vertrag teilnehmenden Hausärzte ändere sich zunächst nichts, betonte gestern der Hauptgeschäftsführer des Hausärzteverbandes, Eberhard Mehl, in einem Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". Wenn die Bedingungen nach Veröffentlichung der Ausschreibungsunterlagen bekannt seien, könnten Barmer und Hausärztliche Vertragsgemeinschaft in neue Verhandlungen gehen. Ein Vertragsabschluss bis zum Herbst sei zeitlich möglich. Seine Organisation habe den Vorteil, als einzige der Barmer einen bundesweiten Vertrag anbieten zu können.

Aus der Sicht des Hausärzteverbandes sind die Ursachen der Kündigung des gegenwärtigen Vertrags im Urteil des Bundessozialgerichts begründet. Nach dieser Entscheidung bedeutet die Einbeziehung der Apotheker keine Integrationsversorgung; als Folge dessen muss die Barmer die Finanzanteile für die Integrationsversorgung an Kliniken und KVen zurückzahlen. Nach Auffassung des Hausärzteverbandes hätte man den bestehenden Vertrag zur Integrationsversorgung auch in einen - rechtlich zulässigen - Paragraf 73b-Vertrag überführen können. Dies hätte die Hausärztevertragsgemeinschaft aber nur bei identischem Vertragsinhalt ohne weiteres akzeptiert. Da die Barmer allerdings eine stringentere Definition von Versorgungszielen in den Vertrag einführen wollte, sei eine Kündigung die Folge gewesen.

Mehl zeigte sich gestern davon überzeugt, dass die Barmer den Hausärzten auch künftig faire Konditionen gewähren wird. Allerdings müsse man auch akzeptieren, dass nicht jeder der rund 50 000 Hausärzte in Deutschland alle Bedingungen zur Teilnahme an einem neuen Vertrag erfüllen könne.

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