Hausärzteverband für integrative Verträge

Nicht noch mehr Kompetenzgerangel, sondern integrative Vertragslösungen sind im Gesundheitswesen nötig, fordert der Deutsche Hausärzteverband.

Von Jürgen Stoschek Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Der drohende Hausärztemangel auf dem Land und in den strukturschwachen Bezirken der Großstädte ist inzwischen in der Politik "angekommen". Mit den Lösungsvorschlägen, die die Politik bisher vorgelegt hat, ist der Deutsche Hausärzteverband aber unzufrieden.

Für die Sicherstellung der flächendeckenden hausärztlichen und einer komplementären fachärztlichen Versorgung seien freie Verträge "unverzichtbar", erklärte Verbandschef Ulrich Weigeldt bei der Frühjahrstagung des Deutschen Hausärzteverbandes in München.

Notwendig sei ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Kollektiv- und Selektivverträgen, forderte Weigeldt mit Blick auf das geplante Versorgungsgesetz.

Eine weitere Fragmentierung des Systems in der fachärztlichen Versorgung und in der Pflege werde das Gesundheitswesen nicht leistungsfähiger, sondern nur teurer machen. Der Hausärzteverband strebe daher integrative Vertragslösungen an, die Kommunikationsbrüche und Kompetenzgerangel vermeiden.

Die in den Eckpunkten für ein Versorgungsgesetz genannten Maßnahmen gegen den Hausärztemangel seien noch nicht konkret genug, kritisierte Weigeldt. Dass die Regelleistungsvolumina von Ärzten auf dem Land nicht mehr abgestaffelt werden sollen, sei richtig und sollte eigentlich für die gesamte hausärztliche Versorgung gelten.

Unklar sei allerdings die Finanzierung. Honorarverbesserungen in unterversorgten Gebieten dürften jedenfalls nicht zulasten der übrigen Hausärzte gehen, so Weigeldt.

Das Honorar sei zwar nicht allein der Grund für den Hausärztemangel in Deutschland, aber ohne zusätzliches Geld für die hausärztliche Versorgung könne der Mangel auch nicht behoben werden.

Zur Sicherung des hausärztlichen Honorars forderte Weigeldt nachdrücklich eine dauerhafte und transparente Honorartrennung. "Die Politik sollte hier den Mut haben, die Trennungsmodalitäten per Gesetz unmittelbar festzulegen", sagte er. Die Honoraranteile könnten dann nach den Anforderungen in der haus- und fachärztlichen Versorgung weiterentwickelt werden.

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