Hessen macht Lauschangriff bei Ärzten möglich

WIESBADEN (ine). Der Landtag in Wiesbaden hat die Novellierung des Polizeigesetzes verabschiedet. Es macht den Lauschangriff im Sprechzimmer möglich.

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Landesärztekammerpräsident Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach kritisiert, dass Ärzte ihren Patienten künftig keinen absoluten Vertrauensschutz garantieren können.

Der Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) war von den CDU-und FDP-Fraktionen eingebracht und mehrheitlich beschlossen worden. Polizisten dürfen künftig unter anderem Internet-Telefonate abhören und technische Überwachungsgeräte wie Peilsender an Autos in Garagen anbringen. Ärzte sind als Träger von Berufsgeheimnissen nicht mehr geschützt. Wenn Polizisten Eingriffe wie Observationen oder Abhörmaßnahmen in ärztlichen Praxen für notwendig erachten, soll dies künftig möglich sein.

Solche Eingriffe belasteten das Vertrauensverhältnis zwischen Ärzten und Patienten schwer, heißt es in einer Mitteilung der Landesärztekammer. Patienten könnten sich nicht mehr darauf verlassen, dass Gespräche mit ihrem Arzt - und damit Auskünfte über seine körperliche oder seelischen Leiden - vertraulich bleiben. "Das neue Gesetz setzt das ärztliche Berufsgeheimnis weitgehend außer Kraft - mit verheerenden Folgen für den Behandlungserfolg," sagte von Knoblauch.

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