Datenschutzbeauftragte

Hilfe von Schufa & Co. ist für Kassen tabu

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat Krankenkassen aufgefordert, nicht mehr mit privaten Auskunfteien zusammenzuarbeiten.

Vor allem Betriebskrankenkassen hätten mit der Schufa und anderen Anbietern kooperiert, um die Zahlungsfähigkeit von freiwillig Versicherten zu ermitteln, die mit Beitragszahlungen im Rückstand sind, berichtete "NDR Info".

Die Sprecherin der Datenschutzbeauftragten, Birgit Perschke, bestätigte der "Ärzte Zeitung" den Vorgang. Man habe den Kassen die Rechtsauffassung der Datenschutzbeauftragten dargelegt und auf den besonderen Schutz der Sozialdaten verwiesen.

Der Branchenverband der Wirtschaftsauskunfteien bezeichnete den Brief von Voßhoff laut "NDR Info" als "geschäftsschädigend" und hält die Verträge mit den Kassen für rechtskonform.

Voßhoff dagegen verwies darauf, auch bei amtlichen Stellen könnten Kassen Informationen über Schuldner erhalten. (fst)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesundheitspolitik im Rückspiegel

„Das war ein schwieriges Jahr“

Gesetzliche Krankenkassen

Streit um GKV-Sparpaket: Bundesregierung bietet Kompromiss an

Kommentare
Marco Schade 30.04.201508:05 Uhr

Schufa bietet für Krankenkassen keine verwertbaren Daten

Die Schufa und Co. können den Krankenkassen keine verwertbaren Daten liefern. Das Bonitäts-Scoring der Schufa basiert lediglich aufgrund wager Prognosen die lediglich die Ausgabenseite einbezieht. Selbst ohne jemals einen Zahlungsausfall gehabt zu haben kommt die Schufa teilweise auf Zahlungsausfallwahrscheinlichkeiten von über 25%, bzw. Ratingstufen H-K. Seriös ist das nicht. Die Fehler bei Rating-Ermittlungen werden seit Jahren beanstandet vgl. z.B. http://www.amexio.de/blog/2015/04/17/schlechteres-schufa-scoring-fuer-online-shopper/

Die Krankenkassen verfügen über wesentlich verlässlichere Daten, da Sie von den freiwillig Versicherten die Steuerbescheide anfordern können und deshalb über detaillierte Informationen zum Einkommen verfügen. Abgesehen davon dürfen gesetzliche Krankenversicherungen als Körperschaft des öffentlichen Rechts keine Versicherten aus Bonitäts- oder Gesundheitsgründen ablehnen wie es in der PKV möglich ist. Ich bin daher schockiert, dass es Krankenkassen gibt die offenbar Daten bei der Schufa abfragen. Die Krankenkassen sollten zur Offenlegung verpflichtet werden, welche Schlüsse sie aus diesen Daten gezogen haben, oder ziehen wollten.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat insofern vollkommen Recht, wenn Sie die gesetzlichen Krankenkassen dazu auffordert keine Auskünfte bei Schufa und Co einzuholen.

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Metaanalyse

Subjektive Krankheitsbelastung bei Krebs prognostisch relevant

Risikofaktoren identifiziert

Für wen könnten Harnwegsinfekte gefährlich werden?

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“

Lesetipps
Übersichtsarbeit: Wie wirken Hochdosis-, rekombinante und mRNA-Vakzinen verglichen mit dem Standardimpfstoff?

© Sasa Visual / stock.adobe.com

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Eine junge Frau fasst sich an ihren schmerzenden Ellenbogen.

© Rabizo Anatolii / stock.adobe.com

Laterale Ellbogenschmerzen

Diese sechs Kriterien sprechen gegen einen „Tennisarm“

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an