Hoppe bleibt bei Nein zum BKA-Gesetz

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BERLIN (HL). BÄK-Präsident Hoppe lehnt das BKA-Gesetz trotz Korrekturen ab. Es bleibe nämlich dabei, dass das Patientengeheimnis in Frage gestellt werde, weil Ärzte anders als Priester und Abgeordnete keinen umfassenden Schutz ihrer Verschwiegenheitsrechte genießen.

Hoppe: "Abhörverbote, Verschwiegenheitspflichten und Zeugnisverweigerungsrechte gehören zu den unabdingbaren Rahmenbedingungen der ärztlichen Berufsausübung."

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