Hoppenthaller heizt Verbandsspitze ein
Der ehemalige bayerische Hausärzteverbands-Chef Dr. Wolfgang Hoppenthaller greift seinen Nachfolger Dr. Dieter Geis massiv an - in einem Brief an alle Verbandsmitglieder. Sein Vorwurf: Geis gefährde die Existenz des Verbandes und vieler Praxen. Nun trommelt Hoppenthaller für eine Vollversammlung.
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Dr. Wolfgang Hoppenthaller: "So kann es nicht weitergehen."
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MÜNCHEN (sto). Dr. Wolfgang Hoppenthaller, langjähriger Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes (BHÄV), hat seinen Nachfolger massiv attackiert.
Er könne nicht tatenlos zusehen, "wie durch Deine Vertragspolitik die Existenz des Verbandes und gleichzeitig die vieler Hausarztpraxen gefährdet wird", schreibt Hoppenthaller an den amtierenden BHÄV-Vorsitzenden Dr. Dieter Geis. "So kann es nicht weitergehen", sagte Hoppenthaller der "Ärzte Zeitung".
Schreiben an alle Hausärzte in Bayern
In seinem Schreiben vom 18. Oktober, das auch an alle Hausärzte in Bayern ging, fordert Hoppenthaller als Ehrenvorsitzender des BHÄV die Einberufung einer Mitgliedervollversammlung in Nürnberg.
Dafür ist nach der Satzung ein Quorum von zehn Prozent der Verbandsmitglieder erforderlich. Konkret kritisiert Hoppenthaller die Vertragspolitik von Geis. Der Hausarztvertrag mit der Techniker Kasse sei geschlossen worden, ohne die Ressourcen und die Expertise der KV Bayerns (KVB) zu nutzen.
Entsetzt über den Fallwert
Erst nach Abschluss und Veröffentlichung des TK-Vertrages habe er mit "Entsetzen" festgestellt, dass der Fallwert tatsächlich um etwa 20 Euro niedriger liegt als angegeben.
Der durchschnittliche Fallwert des TK-Vertrages liege gerade einmal vier Euro über dem KVB-Fallwert für die TK von 60,07 Euro, so Hoppenthaller.
Hoppenthaller: Niederschmetternde Honoraranlage
Noch schlimmer sei die jüngste Einigung mit den Betriebskrankenkassen. Das Ergebnis der Überprüfung der Honoraranlage sei "niederschmetternd", schreibt Hoppenthaller: Bei einigen BKKen liege der Fallwert um mehr als zehn Prozent unter dem BKK-Fallwert bei der KVB.
Vielen Kollegen drohe daher sechs Monate später ein "böses Erwachen".
Mitgliederversammlung nötig, um "Schaden vom Verband abzuwenden"
"Um Schaden vom Verband abzuwenden", so Hoppenthaller, müsse eine Mitgliederversammlung darüber entscheiden, unter welchen Bedingungen künftig Verträge geschlossen werden sollen und welche Bedingungen unakzeptabel sind.
Die Vollversammlung müsse vor den Schiedsgerichtsverhandlungen mit der AOK stattfinden, so Hoppenthaller.