Hospizaufenthalte werden leichter bewilligt

KIEL (di). Kassen und Hospizverbände haben sich auf vereinfachte Regeln für die Bewilligung stationärer Hospizaufenthalte im Norden verständigt. Der Medizinische Dienst wird für Erstanträge nicht mehr eingeschaltet.

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Die Reglung gilt in Schleswig-Holstein und Hamburg ab dem vierten Quartal, ist zunächst auf ein Jahr befristet und wird evaluiert.

Ziel der Vertragspartner ist es, Betroffenen und Angehörigen schneller Verlässlichkeit über die beantragten Aufenthalte zu geben.

Eine ebenso unbürokratische Regelung hatte jüngst ein Rechtsanwalt auch für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung angemahnt.

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