Direkt zum Inhaltsbereich

Satzungleistung

Immer mehr Kassen zahlen Phytos und Co.

Veröffentlicht:

BERLIN. Seit Anfang 2012 dürfen die gesetzlichen Krankenkassen OTC-Arzneimittel als Satzungsleistung erstatten.

Nach aktuellen Angaben des Landesapothekerverbandes Rheinland-Pfalz machen derzeit "etwa die Hälfte" der bundesweit 130 GKV-Kassen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Meist werden Homöopathika, Phytopharmaka und anthroposophisch definierte Mittel bei ärztlicher Verordnung bis zu einem bestimmen Jahresbetrag übernommen.

Welche Kassen welche OTC-Präparate zu welchen Konditionen bezahlen, veröffentlicht seit Frühjahr dieses Jahres der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie. Die Übersichtsliste wird quartalsweise aktualisiert. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Raumfahrtmediziner im Porträt

Jens Jordan – ein Arzt für Weltall und Erde

Hormone, Schwangerschaft, Wechseljahre

Warum ein Diabetes Frauen anders trifft als Männer

Lesetipps
Dreidimensionale gerenderte Darstellung der Anatomie des menschlichen Herzens.

© PIC4U / stock.adobe.com

Schutzmechanismus entdeckt?

Warum Krebs im Herzen selten vorkommt

Eine Frau hat einen kleinen Ventilator in der Hand.

© Marcus Brandt/dpa

Auf einen Blick

Unsere Beiträge zum Thema Hitze in der Übersicht