Flüchtlinge

In Brandenburg kommt die E-Karte für Flüchtlinge

Brandenburg hat letzte Vereinbarungen zur Einführung der E-Karte für Flüchtlinge getroffen. Die Teilnahme ist für die Ärzte freiwillig.

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POTSDAM. In Brandenburg sind die letzten landesweiten Regelungen zur Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge getroffen worden.

Das Gesundheits- und Sozialministerium hat nun Verträge mit der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBB) und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung in Brandenburg (KZVLB) geschlossen. Diese Verträge regeln den Umfang und die Abrechnung der Leistungen der niedergelassenen Ärzte bei der Behandlung von Flüchtlingen.

Brandenburgs Sozial- und Gesundheitsministerin Diana Golze (Linke) appellierte an die Landkreise und Kommunen, der Vereinbarung beizutreten. Die Sorge, dass mit der Karte Missbrauch betrieben und die Kommunen auf den Kosten sitzen bleiben könnten, sei damit endgültig aufgelöst.

"Das Land Brandenburg übernimmt sämtliche Kosten, die im Rahmen der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen mit der Gesundheitskarte entstehen", so Golze. Sie zeigte sich überzeugt, dass die Einführung der Karte das Gesundheitssystem und die verantwortlichen Kommunen deutlich entlasten werde.

Bisher hat Potsdam als einzige Kommune ihre Bereitschaft zur Teilnahme an dem neuen Verfahren erklärt. Weitere Kommunalparlamente beschließen dieser Tage darüber.

KVBB-Chef Dr. Hans-Joachim Helming begrüßt die Einführung der E-Karte für Flüchtlinge: "Dass nun endlich nach langen Bemühungen und Verhandlungen eine vertragliche Lösung gefunden wurde, welche die ohnehin schwierige medizinische Betreuung dieser Menschen wenigstens von einigen bürokratischen Erschwernissen befreit sowie geregelte Leistungs- und Honorierungsbedingungen schafft, ist dem gemeinsamen konstruktiven Willen aufseiten des Ministeriums und der KVBB zu verdanken.

Auch wenn das sehr wichtige Dolmetscherproblem aus Sicht der Ärzteschaft nur suboptimal ‚gelöst‘ wurde, können wir unseren Mitgliedern die Akzeptanz dieser Vereinbarung nur empfehlen. Sie ist gegenüber dem derzeitigen praktisch ungeregelten Zustand eine deutliche Verbesserung und Erleichterung", so Helming.

Niedergelassene Ärzte üben aber nicht nur am Dolmetscherproblem Kritik. Einzelne Mitglieder der Vertreterversammlung der KVBB fürchten auch Honorareinbußen durch die Neuregelung. Bisher erfolgt die Abrechnung meist über GOÄ mit Kommunen oder Landkreisen. Die Teilnahme an der Versorgung der Flüchtlinge auf Basis der Gesundheitskarte ist für die Ärzte nach Helmings Angaben freiwillig. (ami)

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