"Jeder Arzt muss Krebsfälle melden"

Ab Oktober müssen in Baden-Württemberg auch die niedergelassenen Ärzte neue Krebsfälle an das landesweite Krebsregister melden.

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STUTTGART (fst). Das im April 2009 gestartete Krebsregister geht in die letzte Ausbaustufe. Gesetzliche Grundlage für die Einrichtung ist das Krebsregister-Gesetz aus dem Jahr 2006. Baden-Württemberg setze mit dem Register bundesweit Maßstäbe hatte die frühere Landesgesundheitsministerin Monika Stolz (CDU) seinerzeit erklärt. Tatsächlich werden nicht nur neue Krebsfälle erfasst, sondern auch Daten zur eingeschlagenen Therapie und dem vom Arzt festgestellten Verlauf von Krebserkrankungen gesammelt.

In der ersten Ausbaustufe waren 2009 zunächst die zwölf onkologischen Schwerpunkte und vier Tumorzentren zur Meldung verpflichtet worden. Später sind dann alle Krankenhäuser sowie Pathologen in Baden-Württemberg hinzugekommen. Seit 1. Oktober erfasst die Meldepflicht alle niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte. Diese gilt im übrigen auch für MVZ.

Meldungen erfolgen an eine Vertrauensstelle. Ist diese plausibel und vollständig, so erhält der Arzt eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe von der Art und Qualität der Meldung abhängig ist. Eine Diagnosemeldung wird beispielsweise mit zwei Euro entgolten, eine Verlaufsmeldung mit einem Euro.

Paragraf 4 Landeskrebsregistergesetz verpflichtet Ärzte und Zahnärzte, der Vertrauensstelle quartalsweise Daten über das Auftreten und den Verlauf von Krebserkrankungen einschließlich ihrer Frühstadien zu melden. Wer die Meldepflicht ignoriert, kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro sanktioniert werden.

Das Krebsregister steckt nach eigenen Angaben noch in der Aufbauphase und kann noch keine flächendeckenden und vollzähligen Zahlen zur "Krebslandschaft" veröffentlichen. Patienten haben das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten durch das Krebsregister zu jedem Zeitpunkt zu widersprechen. Dieser Widerspruch soll beim behandelnden Arzt angemeldet werden, der diesen dann dokumentiert und weiterleitet.

Informationen für meldende Ärzte: www.krebsregister-bw.de/Melder-AErzte.441.0.html

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