Direkt zum Inhaltsbereich

"Jeder Arzt muss Krebsfälle melden"

Ab Oktober müssen in Baden-Württemberg auch die niedergelassenen Ärzte neue Krebsfälle an das landesweite Krebsregister melden.

Veröffentlicht:

STUTTGART (fst). Das im April 2009 gestartete Krebsregister geht in die letzte Ausbaustufe. Gesetzliche Grundlage für die Einrichtung ist das Krebsregister-Gesetz aus dem Jahr 2006. Baden-Württemberg setze mit dem Register bundesweit Maßstäbe hatte die frühere Landesgesundheitsministerin Monika Stolz (CDU) seinerzeit erklärt. Tatsächlich werden nicht nur neue Krebsfälle erfasst, sondern auch Daten zur eingeschlagenen Therapie und dem vom Arzt festgestellten Verlauf von Krebserkrankungen gesammelt.

In der ersten Ausbaustufe waren 2009 zunächst die zwölf onkologischen Schwerpunkte und vier Tumorzentren zur Meldung verpflichtet worden. Später sind dann alle Krankenhäuser sowie Pathologen in Baden-Württemberg hinzugekommen. Seit 1. Oktober erfasst die Meldepflicht alle niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte. Diese gilt im übrigen auch für MVZ.

Meldungen erfolgen an eine Vertrauensstelle. Ist diese plausibel und vollständig, so erhält der Arzt eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe von der Art und Qualität der Meldung abhängig ist. Eine Diagnosemeldung wird beispielsweise mit zwei Euro entgolten, eine Verlaufsmeldung mit einem Euro.

Paragraf 4 Landeskrebsregistergesetz verpflichtet Ärzte und Zahnärzte, der Vertrauensstelle quartalsweise Daten über das Auftreten und den Verlauf von Krebserkrankungen einschließlich ihrer Frühstadien zu melden. Wer die Meldepflicht ignoriert, kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro sanktioniert werden.

Das Krebsregister steckt nach eigenen Angaben noch in der Aufbauphase und kann noch keine flächendeckenden und vollzähligen Zahlen zur "Krebslandschaft" veröffentlichen. Patienten haben das Recht, der Verarbeitung ihrer Daten durch das Krebsregister zu jedem Zeitpunkt zu widersprechen. Dieser Widerspruch soll beim behandelnden Arzt angemeldet werden, der diesen dann dokumentiert und weiterleitet.

Informationen für meldende Ärzte: www.krebsregister-bw.de/Melder-AErzte.441.0.html

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Vor KBV-Vertreterversammlung und Hausärztetag

„Respektlos, unanständig, skurrile Sicht“: Ärzte-Vertreter kritisieren Kanzler Merz

Auswirkungen auf ambulante Versorgung

MEDI-Umfrage: Vertragsärzte warnen vor Folgen der Rotstift-Politik

Kommentare
Sonderberichte zum Thema

BCMA-gerichtete CAR-T-Zelltherapie rückt nach vorn

Cilta-cel setzt Standards im ersten Rezidiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Janssen-Cilag GmbH, Neuss, a Johnson & Johnson company
Abb.  1: Indikationsübergreifendens Therapie-Monitoring in den ersten Behandlungszyklen mit Ribociclib beim HR+/HER2- Brustkrebs

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [1]

Früher und metastasierter HR+/HER2- Brustkrebs

Einfach und konsistent: indikationsübergreifendes Therapie-Management mit Ribociclib

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Novartis Pharma GmbH, Nürnberg
Abb. 1: Aktuelle explorative Ad-hoc-Analysen der Studien SPOTLIGHT und GLOW: mOS vor und nach Zensierung†

© Springer Medizin Verlag, modifiziert nach [3]

CLDN18.2+, HER2− Adenokarzinom des Magens/gastroösophagealen Übergangs

Mit optimiertem Therapiemanagement den Behandlungserfolg mit Zolbetuximab unterstützen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Astellas Pharma GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Wie ein Hausarzt mit seinem„Medmobil“ Obdachlose versorgt

Warnzeichen früh erkennen

Immundefekte: Das ist die Basisdiagnostik für die Praxis

Lesetipps
Echzeitdarstellung der Blutzuckermessung auf einem Smartphone

© Remigiusz Góra / stock.adobe.com

Kasuistik

Seltene Ursache rezidivierender Hypoglykämien