Direkt zum Inhaltsbereich

Jobcenter übernimmt Kassen-Zusatzbeiträge

Veröffentlicht:

NÜRNBERG (dpa). Hartz-IV-Empfänger müssen sich nicht eine neue Krankenkasse suchen, wenn ihre Kasse einen Zusatzbeitrag verlangt. In Härtefällen übernehme das Jobcenter den Sonderbeitrag, um den Betroffenen einen Kassenwechsel zu ersparen, so die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit.

Ein Härtefall liege etwa vor, wenn ein Hartz-IV-Empfänger auf eine bestimmte Behandlung angewiesen sei, für die eine andere Kasse keine Kosten übernehme.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Heilmittel-Report 2026

Blankoverordnung bei Heilmitteln: Warum Entlastung Leitplanken braucht

Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband

Experte zu Ergebnissen des Heilmittel-Reports 2026

Qualität der Heilmittelversorgung: „Wir sind noch im Blindflug“

Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vor weiterführender Diagnostik

Muss ein erhöhter PSA-Wert immer bestätigt werden?

Einschätzung von Kollegen

Wenn die Telefon-AU wegfällt: Was das für den Praxisalltag bedeutet

Mehrere Milliarden Dosen verimpft

Review bestätigt: mRNA-Impfungen sind sicher und wirksam

Lesetipps
Tablets to maintain the correct functioning of the human cardiovascular system on a blue background close-up

© bisonov / stock.adobe.com

Kombi schlägt Monotherapie

Diese Blutdrucksenker werden am besten vertragen