Jobcenter übernimmt Kassen-Zusatzbeiträge

Veröffentlicht:

NÜRNBERG (dpa). Hartz-IV-Empfänger müssen sich nicht eine neue Krankenkasse suchen, wenn ihre Kasse einen Zusatzbeitrag verlangt. In Härtefällen übernehme das Jobcenter den Sonderbeitrag, um den Betroffenen einen Kassenwechsel zu ersparen, so die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit.

Ein Härtefall liege etwa vor, wenn ein Hartz-IV-Empfänger auf eine bestimmte Behandlung angewiesen sei, für die eine andere Kasse keine Kosten übernehme.

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Innovationsfondsprojekt „STATAMED“

Ambulant und stationär auf Augenhöhe

Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband

Nur kurz ins Krankenhaus, danach gut versorgt Zuhause

Innofondsprojekt „STATAMED“: Blaupause für Vernetzung

Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Kommunikationsexperte Sven Blumenrath

© Michaela Schneider

Gegen unerwartete Gesprächssituationen gewappnet

Tipps für MFA: Schlagfertigkeit im Praxisalltag