Direkt zum Inhaltsbereich

Jobcenter übernimmt Kassen-Zusatzbeiträge

Veröffentlicht:

NÜRNBERG (dpa). Hartz-IV-Empfänger müssen sich nicht eine neue Krankenkasse suchen, wenn ihre Kasse einen Zusatzbeitrag verlangt. In Härtefällen übernehme das Jobcenter den Sonderbeitrag, um den Betroffenen einen Kassenwechsel zu ersparen, so die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit.

Ein Härtefall liege etwa vor, wenn ein Hartz-IV-Empfänger auf eine bestimmte Behandlung angewiesen sei, für die eine andere Kasse keine Kosten übernehme.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vier Ursachen im Überblick

Häufiges Aufstoßen: Woher es kommen kann und wie therapiert wird

Lesetipps