Jobcenter übernimmt Kassen-Zusatzbeiträge

Veröffentlicht:

NÜRNBERG (dpa). Hartz-IV-Empfänger müssen sich nicht eine neue Krankenkasse suchen, wenn ihre Kasse einen Zusatzbeitrag verlangt. In Härtefällen übernehme das Jobcenter den Sonderbeitrag, um den Betroffenen einen Kassenwechsel zu ersparen, so die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit.

Ein Härtefall liege etwa vor, wenn ein Hartz-IV-Empfänger auf eine bestimmte Behandlung angewiesen sei, für die eine andere Kasse keine Kosten übernehme.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Elektronische Patientenakte

So steht es um die ePA in den Krankenhäusern

Vier Erreger im Blick

Kampf gegen Antibiotikaresistenzen: Werden die Ziele erreicht?

Sterbehilfe bei neurologischen Erkrankungen oft gefragt

Assistierter Suizid in Deutschland: Rechtliche Situation und offene Fragen

Lesetipps
In der Grippe-Saison 2025/2026 in Europa wird die Influenza-Variante, A(H3N2) der Subklade K wahrscheinlich eine dominierende Rolle spielen.

© peterschreiber.media / stock.adobe.com

Influenza A(H3N2) Subklade K

Grippe-Saison in diesem Jahr früher – ECDC rät zu Impfung

Eine Frau sitzt vor dem PC und schneuzt in ein Taschentuch.

© StockPhotoPro / stock.adobe.com

Überforderung und Erschöpfung

Krank zur Arbeit – das erhöht das Fatigue-Risiko