Direkt zum Inhaltsbereich

Jobcenter übernimmt Kassen-Zusatzbeiträge

Veröffentlicht:

NÜRNBERG (dpa). Hartz-IV-Empfänger müssen sich nicht eine neue Krankenkasse suchen, wenn ihre Kasse einen Zusatzbeitrag verlangt. In Härtefällen übernehme das Jobcenter den Sonderbeitrag, um den Betroffenen einen Kassenwechsel zu ersparen, so die Bundesagentur für Arbeit (BA) mit.

Ein Härtefall liege etwa vor, wenn ein Hartz-IV-Empfänger auf eine bestimmte Behandlung angewiesen sei, für die eine andere Kasse keine Kosten übernehme.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Progression bremsen

Rhythmuskontrolle bei Vorhofflimmern: Wann initiieren?

Mögliche Glutenquelle

Wie riskant ist ein Zungenkuss bei Zöliakie?

Lesetipps
Syphilis-Läsion im Mund einer infizierten Person.

© CID / Science Photo Library

Kein Herpes, kein Krebs

Was steckte hinter den schlecht heilenden Ulzera im Mund?

Illustration von einer Person mit einem schwarzen Knäuel statt eines Kopfes.

© Khosrork / Getty Images / iStock

Neurodivergenz

ADHS in der Hausarztpraxis: Hinweise für die Diagnostik