Erstattungsbeträge

KBV dringt auf Sicherheit bei Verordnungen

Die KBV warnt vor faktischen Verordnungsausschlüssen und den Folgen für die Versorgung.

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BERLIN. Erstattungsbeträge für neue Medikamente, die zwischen GKV-Spitzenverband und Hersteller vereinbart wurden, müssen wirtschaftlich über das gesamte Anwendungsgebiet sein, hat die KBV am Mittwoch gefordert. Anderenfalls drohe Ärzten eine massive Verschärfung des Regressrisikos, hieß es. Hintergrund ist der Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, das im einstweiligen Verfahren das bisherige Verfahren der Bildung von Mischpreisen gekippt hat.

Betroffen sein könnten vor allem Patienten mit seltenen Erkrankungen wie Krebspatienten mit seltenen Mutationen oder Kinder, bei denen aus ethischen Gründen keine klinischen Studien gemacht werden. KBV-Vorstandsvize Dr. Stephan Hofmeister forderte den Gesetzgeber zur Klarstellung auf: "Wir müssen verhindern, dass Patienten keine Medikamente mehr erhalten, die sie benötigen und die für sie medizinisch sinnvoll sind – und das nur aus dem Grund, dass es für sie keinen festgestellten Zusatznutzen gibt", so Hofmeister.

Auch der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sieht "akuten" Änderungsbedarf. Falls der politische Wille fehlt, die Wirtschaftlichkeit des Erstattungsbetrags in allen zugelassenen Anwendungsgebieten zu regeln, sollte zumindest die Rechtmäßigkeit des Mischpreises klargestellt werden, fordert der BPI. Demnach müsste geregelt werden, dass der Erstattungsbetrag dann zu höheren Jahrestherapiekosten als die zweckmäßige Vergleichstherapie führen kann, wenn der GBA einen Zusatznutzen für zumindest eine Patientengruppe festgestellt hat.(fst)

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