Versorgungsstärkungsgesetz

KBV legt alternative Vorschläge vor

Am Versorgungsstärkungsgesetz hat die KBV viel auszusetzen. Jetzt hat sie alternative Lösungsvorschläge vorgelegt, wie die ambulante Medizin stattdessen vorangetrieben werden könnte. Eine Idee: Statt Termineservicestellen sollte es ein elektronisch gestütztes Wartezeitenmanagement geben.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sieht die ärztliche Freiberuflichkeit in Gefahr.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung sieht die ärztliche Freiberuflichkeit in Gefahr.

© Michaela Illian

BERLIN. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geht mit massiver Kritik am Versorgungsstärkungssesetz in die Anhörungen am 25. März im Gesundheitsausschuss.

Mit dem Gesetz beschränke die Koalition die Freiberuflichkeit der Ärzte, warnte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen am Freitag.

Im Gesetz werde ein starker Trend deutlich, dass das Ministerium in allen neuen Instituten und Entscheidungsgremien mit Stimme drin sitze, sagte Gassen. "Das ist nicht mit einer Stärkung der Selbstverwaltung zu vereinbaren."

Hier noch Veränderungen zu erwarten, sei realistischerweise schwierig. Die große Koalition habe das Selbstverständnis, alles selbst besser regeln zu können.

Die Ärzte seien der Politik nicht folgsam genug. Deshalb werde an vielen Punkten die Entscheidungskompetenz der Selbstverwaltung mit Absicht beschnitten, sagte Gassen vor Vertretern der Ärztenetze.

Gegen Termineservicestellen

Auf 89 Seiten haben die Vertreter der KBV die den vertragsärztlichen Sektor berührenden 121 Paragrafen kommentiert. Zusätzlich schlagen sie stellenweise neue Formulierungen vor.

So lehnt die KBV eine gesetzliche Regelung ab, mit der die Koalition bei den KVen Terminservicestellen einrichten will (Paragraf 75 SGB V). Die sollen Patienten binnen vier Wochen zu einem Facharzttermin verhelfen. Die KBV hält eine regionale Selbstverwaltungslösung für sinnvoller.

Der Formulierungsvorschlag der KBV dazu lautet: "Die Kassenärztlichen Vereinigungen können im Rahmen der Terminvermittlung ein elektronisch gestütztes Wartezeitenmanagement einführen. Hierzu können sie die der KBV entwickelte IT- und Telematik-Infrastruktur nutzen."

Die gesetzlichen Vorgaben zum Abbau von Überversorgung durch den Ankauf von Arztpraxen werden von der KBV ausdrücklich abgelehnt (Paragraf 103 Abs. 3a Satz 3). Bis zu 50.000 Arztsitze könnten so in den kommenden zehn Jahren verloren gehen.

Die perspektivisch abnehmende Zahl von Fachärzten und die Facharzt-Termingarantie für Patienten ständen zudem für eine inkonsistente Gesetzgebung, heißt es bei der KBV. Einen Verbesserungsvorschlag gibt die KBV an dieser Stelle nicht ab.

KBV sieht Angriff auf Freiberuflichkeit

Einen weiteren Angriff auf die Freiberuflichkeit sehen die Autoren der KBV in der Vorgabe der Koalition, die Strukturen der KVen zu sektionieren.

Dass Hausärzte und Fachärzte ihre Angelegenheiten getrennt voneinander regeln sollen, könne möglicherweise rechts- oder sogar verfassungswidrig sein.

Sollte der Gesetzgeber am Entwurf des Paragrafen 79 Abs.3 SGB V festhalten wollen, schlägt die KBV vor, die Psychotherapeuten bei der Stimmgewichtung zur Herstellung der Parität auszunehmen, um deren Vertretung in der Vertreterversammlung nicht weiter zu schwächen.

Der vollständige Text der Stellungnahme: http://www.kbv.de/html/14634.php

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