KBV und Kassen für neuen Zuschnitt bei zu knappen RLV

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BERLIN (HL). Der Bewertungsausschuss hat die Inhalte der Regelleistungsvolumina (RLV) nachjustiert. Außerdem wurde der Behandlungsfall für ärztliche Kooperationen neu definiert und bewertet. Die Beschlüsse gelten ab dem 1. Juli.

Aus den RLV herausgenommen wurden Gesprächs- und Betreuungsleistungen für Psychiater. Diese Fachgruppe, die seit Jahren am unteren Ende der Honorarskala steht, kann damit ab der Jahresmitte auf Verbesserungen hoffen.

Änderungen wurden auch für ärztliche Kooperationen beschlossen. Dazu wird das praxisbezogene RLV für fach- und schwerpunktgleiche Berufsausübungsgemeinschaften und Praxen mit angestellten Ärzten der gleichen Arztgruppe um zehn Prozent erhöht. Für fach- und schwerpunktübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ und Praxen mit angestellten Ärzten anderer Arztgruppen oder anderer Schwerpunkte erhöht sich das RLV um fünf Prozent je Arzt bis maximal 40 Prozent.

Mit diesen Beschlüssen hätten KVen und Kassen etwas Luft gewonnen, in diesem Jahr die Spielräume der Konvergenzregelung besser zu nutzen, glaubt KBV-Chef Dr. Andreas Köhler. Eine endgültige Bilanz sei aber erst im Januar 2010 möglich, wenn tatsächliche Abrechnungsdaten vorliegen.

Der GKV-Spitzenverband hofft, dass "die Ärzte ihre internen Verteilungsprobleme endlich in den Griff" bekommen. "Es muss Schluss damit sein, dass ein Berufsstand, der in Zeiten einer Rezession milliardenschwere Honorarerhöhungen erhält, vor allem durch das Beklagen einer angeblich zu geringen Vergütung auf sich aufmerksam macht."

Lesen Sie dazu auch: Ulla Schmidt froh über Ärztehonorar-Regelung

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