KV Bayerns und Landesärztekammer streiten über Kompetenzen

Wer koordiniert die Qualitätssicherung in Bayern? Darüber gibt es Streit zwischen KV und Kammer.

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Zwist im Freistaat: Wer soll die Fäden bei der Qualitätssicherung in der Hand halten?

Zwist im Freistaat: Wer soll die Fäden bei der Qualitätssicherung in der Hand halten?

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FÜRTH (sto). In Bayern soll sich künftig eine Landesarbeitsgemeinschaft um die sektorenübergreifende Qualitätssicherung kümmern. Umstritten ist, wer den Vorsitz haben soll.

Der Bayerische Ärztetag in Fürth hat beschlossen, dass sich die Bayerische Ärztekammer (BLÄK) um die Einrichtung der Koordinierungsstelle für die künftige Landesarbeitsgemeinschaft zur sektorübergreifenden Qualitätssicherung bewerben soll.

Dabei soll die in den Richtlinien gewährte Möglichkeit wahrgenommen werden, einen unparteiischen Vorsitzenden zu etablieren. Die Ärztekammern seien die einzigen Organisationen, die sektorübergreifend und unabhängig alle ambulant, stationär oder in anderen Bereichen tätigen Ärzte vertreten, begründete Vizepräsident Dr. Klaus Ottmann den Vorstoß.

Die Ärztekammern seien originär für die Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung zuständig und sachkundig. Sie dürften daher nicht willkürlich von der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung ausgeschlossen werden, sagte Ottmann. Daher habe der Vorstand der BLÄK einstimmig beschlossen, sich um die Geschäftsstelle mit dem unparteiischen Vorsitz zu bewerben.

Der Hintergrund: Erst vor kurzem habe die KV Bayerns (KVB) erste Sondierungsgespräche zur sektorübergreifenden Qualitätssicherung mit der Begründung abgesagt, die Kammer sei nicht zuständig, berichtete Ottmann.

Im Gegenzug zu den Absichten der Kammer habe die KVB zugleich angeboten, ihre Ressourcen für eine virtuelle Geschäftsstelle zur Verfügung stellen zu wollen. Einen unparteiischen Vorsitzenden lehne die KVB ab, berichtete Ottmann.

Der Ärztetag forderte deshalb bei der Umsetzung der sektorübergreifenden Qualitätssicherung eine enge und umfassende Abstimmung mit der "Schwesterkörperschaft" KVB. "Die Interessen der angestellten und der niedergelassenen Ärzte müssen gebündelt werden, um nicht versorgungsferne Strukturen zu etablieren", heißt es in der Entschließung.

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