KV Berlin zieht Klage gegen Schiedsamt zurück

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Im Streit um Richtgrößen für 2012 ist eine zusätzliche Vereinbarung geschlossen worden. Dabei wird die Liste der Praxisbesonderheiten deutlich erweitert.

BERLIN (ami). Die Kassenärztliche Vereinigung Berlin zieht ihre Klage gegen die aktuellen vom Schiedsamt festgesetzten Richtgrößen im zweiten Halbjahr 2011 zurück. Sie hat mit den Krankenkassen Nachbesserungen an der Regelung vereinbart, die rückwirkend in Kraft treten sollen.

Eine Ergänzungsvereinbarung zur Prüfvereinbarung sieht unter anderem vor, dass alle Richtgrößen rückwirkend um 2,32 Prozent angehoben werden. Das entspricht der Bundesvereinbarung. Zudem wird die Liste der Praxisbesonderheiten deutlich erweitert.

"Da haben sich die aktiven Berufsverbände durchgesetzt", so die Bewertung des Arzneimittelexperten des Berliner KV-Vorstands Burkhard Bratzke.

Als Basis für Praxisbesonderheiten, die erst bei einer Überschreitung des Fachgruppendurchschnitts geltend gemacht werden können, soll nun zudem der Fachgruppendurchschnitt von 2009 herangezogen werden und nicht der aus dem aktuellen Jahr. Die rückwirkend vereinbarten Regelungen sollen 2012 weitergelten.

"Richtgrößen in der Nähe des tatsächlichen Verordnungsdurchschnitts"

Die Richtgrößen steigen zum Jahreswechsel aber sogar nochmals deutlich um knapp neun Prozent. Sechs Prozentpunkte der Steigerung gehen darauf zurück, dass der regionale Versorgungsbedarf besser berücksichtigt wird.

"Damit liegen die Richtgrößen bei allen Fachgruppen wieder in der Nähe des tatsächlichen Verordnungsdurchschnitts", so Bratzke.

Das Arzneimittelvolumen der niedergelassenen Ärzte in Berlin steigt 2012 um rund 20 Millionen Euro auf 1,185 Milliarden Euro. Für 2011 galt ein Rahmen von 1,165 Milliarden Euro.

Neben den bundesweiten Rahmenvorgaben führte auch die Entwicklung bei Zahl und Alter der Versicherten in Berlin zu der Anhebung des Arzneigesamtbudgets.

Zahl der Verordnungen für Ergotherapie und Logopädie nehmen stark zu

Die Heilmittelvereinbarung für 2012 steht noch aus. Die KV Berlin weist darauf hin, dass es hier durch Sonderverträge zu dauerhaften Überschreitungen kommt.

Nach Bratzkes Angaben gehen zwischen acht und zehn Prozent der Gesamtverordnungskosten allein auf zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder zurück, die einzelne Krankenkassen anbieten.

Besonders die Verordnungen für Ergotherapie und Logopädie würden explodieren. Das ist aber nicht allein ein Berliner Problem. Daher wird hier eine bundesweite Lösung angestrebt.

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