KV Brandenburg hat Ärger mit der Aufsichtsbehörde

Das Gesundheitsministerium in Brandenburg hat Beschlüsse zur Gebührensatzung der KV beanstandet. Die KV-Führung sieht sich im Recht. Nun könnte der Fall vor Gericht landen.

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Brandenburgs KV-Chef Dr. Hans-Joachim Helming sieht sich im Recht.

Brandenburgs KV-Chef Dr. Hans-Joachim Helming sieht sich im Recht.

© Mißlbeck

POTSDAM (ami). Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) hat Ärger mit ihrer Aufsichtsbehörde. Zwei Beschlüsse zur Änderung der Gebührensatzung hält die Aufsicht im Landesgesundheitsministerium für nicht genehmigungsfähig.

Die KVBB wollte nach einem Beschluss der Vertreterversammlung vom März dieses Jahres Ärzten für die Abrechnung auf Diskette oder Datenträger 45 Euro zusätzlich berechnen, um den damit verbundenen Mehraufwand im Vergleich zur Onlineabrechnung zu finanzieren.

Fehlende gesetzliche Grundlage für die "Strafgebühr"

Die Aufsichtsbehörde hat den Beschluss zurückgewiesen. Sie verwies darauf, dass die Abrechnung auf Datenträger laut Gesetz zulässig sei. Die Einschränkung dieser Abrechnungsformen durch eine Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hält die Aufsicht laut KVBB-Chef Dr. Hans-Joachim Helming für nicht zulässig.

Sie sehe demnach keine Rechtsgrundlage für eine gesonderte "Strafgebühr für Ärzte, die weiterhin per Diskette oder CD und damit im gesetzlich geforderten Bereich - maschinell verwertbarer Datenträger -abrechnen", hat die Behörde Helming zufolge mitgeteilt.

Der zweite nicht genehmigte Gebührenbeschluss betrifft Ärzte, die an Selektivverträgen teilnehmen, für die die Gesamtvergütung bereinigt wird.

Kosten für Selektivverträge auf die Ärzte abgewälzt?

Bereits im Januar hatte die Vertreterversammlung beschlossen, dass für den besonderen Aufwand zur Abrechnungsprüfung bei Selektivverträgen mit Bereinigung 60 Cent je Abrechnungsfall, mindestens jedoch 25 Euro je teilnehmenden Arzt pro Quartal berechnet werden sollen.

Hier teilte die Aufsicht nach Helmings Angaben mit, dass sie zwar grundsätzlich nachvollziehbar fände, dass Abrechnungen von in Selektivverträgen eingebundenen Ärzten einen Mehraufwand darstellen.

Da es aber um die gesetzgeberisch übertragene Aufgabe der Bereinigung der Gesamtvergütung geht, seien Kosten hierfür nicht zu Lasten der an den Verträgen teilnehmenden Ärzte abzuwälzen.

Die KVBB hat nun Gelegenheit zur Stellungnahme oder zur Rücknahme des Änderungsbeschlusses. KVBB-Chef Helming kündigte an, sie werde "aus rechtsstaatlicher Grundüberzeugung einer Zwangsfinanzierungsbeteiligung von ‚Nichtbeteiligten‘ nicht zustimmen und diese auf dem Grundgesetz beruhende Position notfalls auch gerichtlich klären lassen".

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