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Niederlassungswillige

KV Bremen ködert mit Umsatzgarantie

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Die KV Bremen hat ein neues Förderpaket für Niederlassungswillige aufgelegt, da die Versorgung droht, an den Rändern des Stadtstaats auszufransen. Geködert werden junge Ärzte mit einer Umsatzgarantie für zwei Jahre.

BREMEN. Die KV Bremen sorgt vor und hat ein Förderpaket für Niederlassungswillige an der Weser aufgelegt.

Damit will sie Ärzte motivieren, vor allem in Bremerhaven und Bremen-Nord künftig Praxen zu gründen oder zu übernehmen.

"Wir sind aktuell noch weit weg davon, von Unterversorgung im Land Bremen zu sprechen", erklärt Dr. Jörg Hermann, Vorstandsvorsitzender der KV Bremen.

Finanzielle Anreize schaffen

"Wollen wir allerdings mittel- und langfristig das engmaschige Netz von Arztpraxen auch an den Rändern und in weniger beliebten Ortsteilen erhalten, müssen jetzt die Grundlagen geschaffen werden."

Eine entsprechende Richtlinie, die finanzielle Anreize schafft, hat die Vertreterversammlung der KV Bremen in ihrer Sitzung am 10. Dezember einstimmig verabschiedet.

So sollen Ärzte in Weiterbildung Geld von der KV erhalten, wenn sie versichern, nach ihrer Ausbildung in einem von Unterversorgung bedrohten Gebiet zu bleiben.

"Angehende Fachärzte erhalten eine Förderung von bis zu 1750 Euro im Monat. Hausärzte bekommen zusätzlich zur gesetzlichen Förderung einen Betrag von bis zu 500 Euro im Monat", so die KVHB.

Im Falle einer Praxisgründung oder der Übernahme in einem förderungsfähigen Stadtteil will die KV Bremen einen Teil des wirtschaftlichen Risikos tragen.

Geld aus Sicherstellungsfonds

Wer eine Niederlassung anstrebt, erhalte eine Umsatzgarantie in Höhe des durchschnittlichen Einkommens seiner Fachgruppe für bis zu zwei Jahre, hieß es.

Alternativ gewährt die KV Bremen für ebenfalls maximal zwei Jahre einen Bonus von fünf Prozent auf das Regelleistungsvolumen. Das Geld soll aus dem Sicherstellungsfonds fließen.

"Und wenn der Fonds erschöpft ist, dann wird nach Maßgabe des Bremer Honorarverteilungsmaßstabs aus den jeweiligen Honorartöpfen an die niederlassungswilligen Haus- oder Fachärzte gezahlt", sagt KVHB-Sprecher Christoph Fox der "Ärzte Zeitung".

Wer eines dieser beiden Instrumente beansprucht, müsse sich verpflichten, mindestens für fünf Jahre am förderungsfähigen Praxisstandort zu bleiben, hieß es.

Andernfalls muss das Geld zurückgezahlt werden. (cben)

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