KV Thüringen zählt zu den Vorreitern bei der Qualitätssicherung
WEIMAR (dür). Mit der Vorlage ihres ersten Qualitätssicherungs-Berichtes für 2003 dokumentiert die KV Thüringen bereits Bemühungen niedergelassener Ärzte um Qualitätsverbesserungen, bevor sie gesetzlich dazu verpflichtet ist. Denn ab 2004 fordert der Gesetzgeber die jährliche Veröffentlichung von Qualitätssicherungs-Berichten.