KV übernimmt Rettungsdienst in Thüringen

Der Rettungsdienst in Thüringen wird neu geregelt. Die Landkreise geben die Verantwortung an die KV ab. Für Notärzte gibt es eine höhere Vergütung.

Von Katlen Trautmann Veröffentlicht:
Notärzte im Einsatz: In Thüringen übernimmt die KV den Auftrag zur Sicherstellung von den Landkreisen.

Notärzte im Einsatz: In Thüringen übernimmt die KV den Auftrag zur Sicherstellung von den Landkreisen.

© Foto: imago

WEIMAR. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringens (KV) übernimmt zum 1. Juli den Rettungsdienst in Thüringen. "Dabei ist es gelungen, der KV keine finanziellen Risiken aufzubürden und die Vergütung des Rettungsdienstes von der Vergütung für ambulante ärztliche Leistungen zu trennen", sagte der zweite KV-Vorsitzende Sven Auerswald.

Mit den neuen Verträgen steigt die Vergütung für Notärzte deutlich. Als Basis für die Verträge wurde die Einsatzfrequenz der Standorte aus dem Jahr 2008 genommen. Je nach Standort schwanken die 24-Stunden-Pauschalen nun zwischen 550 Euro und 925 Euro.

Auch die Kassen beteiligen sich an den Kosten.

Neu wird sein, dass die Krankenkassen die Kosten für die Bekleidung und Versicherung der Notärzte übernehmen. Auch die Sach- und Personalkosten der KV sowie die Aufwandsentschädigung für die Standortverantwortlichen gehen zu Kassenlasten.

Die KV sieht sich durch die neue Struktur aufgewertet. "Wir sehen die Chance, den Rettungsdienst und den kassenärztlichen Notdienst aus einer Hand anbieten zu können", sagte der KV-Vize Sven Auerswald. Die langfristige Option sei die Bündelung beider Dienste über Notfalldienstzentralen für Kassenärzte mit einem Notdienstfahrzeug.

Die Reform beendet einen heftigen Streit um die Zuständigkeit für den Rettungsdienst. Das Thüringer Innenministerium hatte in einer Gesetzesnovelle im Juli 2008 darauf gedrängt, den Sicherstellungsauftrag an die KV zu übertragen, da sich die Landkreise schwer taten, genügend Notärzte zu finden. Im Vorfeld waren die Delegierten der Landesärztekammer dafür, das alte System, in dem die Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich waren, beizubehalten.

Vertragspartner der KV Thüringen sind neben den gesetzlichen Kassen auch die gesetzliche Unfallversicherung. Für 15 der insgesamt 47 Standorte für Notarztwagen stehen Krankenhäuser in der Pflicht. Sie müssen 365 Tage im Jahr rund um die Uhr einen Notarzt stellen. An weiteren vier Orten haben sich Kliniken verpflichtet, werktags einen Notarzt zu stellen. An Wochenenden, Feiertagen und nachts springen hier freie Notärzte ein. 28 Standplätze werden ausschließlich mit freien Ärzten über die KV abgesichert. Zum Stichtag 28. Mai waren 15 Verträge mit Krankenhäusern und 306 Verträge mit Notärzten unterschrieben. Zusätzliche 96 Anmeldungen zum Vertragsabschluss lagen vor.

Der Zeitrahmen für die Umstellung wird nun enger: Die Ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes müssen ab Juli erste Dienstpläne bei der KV einreichen.

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