KV und Ersatzkassen schließen Vertrag zur Hautkrebsvorsorge
DORTMUND (iss). Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) hat mit dem Ersatzkassenverband VdAK einen Vertrag über die Hautkrebsvorsorge abgeschlossen. Danach haben Versicherte ab dem 20. Lebensjahr einmal jährlich Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung. Die niedergelassenen Hautärzte erhalten für Anamnese, Untersuchung und Dokumentation eine extrabudgetäre Pauschale von 21 Euro.