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Geltung ab 1. Juli

Neuer Sprechstundenbedarf-Vertrag zwischen LAV Niedersachsen und Krankenkassen

Der Landesapothekerverband Niedersachsen und die Krankenkassen haben erstmals einen gemeinsamen Vertrag zum Sprechstundenbedarf geschlossen. Ab Juli 2026 gelten Vorrangregelungen bei Fertigarzneimitteln.

Veröffentlicht:

Hannover. Der Landesapothekerverband Niedersachsen (LAV) und die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen haben erstmals einen gemeinsamen und kassenartenübergreifenden Arzneiliefervertrag zum Sprechstundenbedarf (SSB) abgeschlossen. Das teilten der LAV und die Kassenverbände mit.

Der Vertrag tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft und läuft bis Ende 2029. Anlass für die neue Vereinbarung war die Kündigung der bisherigen Verträge durch den LAV zum 31. Dezember 2025. Der Verband wollte in einem eigenständigen Vertrag für Niedersachsen bessere Konditionen aushandeln. Zu den näheren Gründen wollten sich die Beteiligten auf Anfrage der Ärzte Zeitung nicht äußern.

Der Vertrag sieht unter anderem vor, die Vergütung für die Lieferung von Impfstoffen durch die Apotheken an die Vertragsärztinnen und –ärzte zu erhöhen. Die Vergütung dieser Apothekenleistung steigt laut Vertrag in zwei Stufen auf 80 Cent pro Impfdosis, in einer dritten Stufe auf ein Euro. Bisher betrug die Vergütung 40 Cent pro Impfdosis. Erstmals werden außerdem die gängigen Vorrangsregelungen bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln auch auf die Versorgung mit Sprechstundenbedarf angewandt. (cben)

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