Baden-Württemberg

KV will beim TSVG nicht alles schlecht reden

Die Vertreterversammlung spekuliert auf einen Richtungswechsel in Sachen Entbudgetierung.

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STUTTGART. Der neue Entwurf des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) hatte gerade das Kabinett passiert, als die Delegierten am Mittwoch in Stuttgart eintrafen. Kein Wunder also, dass der jüngste Vorstoß aus Berlin das zentrale Diskussionsthema auf der 11. Vertreterversammlung KV Baden-Württemberg war.

"Fünf Euro Trinkgeld für das, was wir eh schon immer tun", empörte sich KV-Vorstand Dr. Norbert Metke beispielsweise über jenen Passus, der Hausärzte in die Pflicht nimmt, "dringende Facharzttermine zeitnah an Patienten zu vermitteln." Doch trotz vehementer Kritik am neuen Entwurf, rief er immer wieder zu differenzierter Nachdenklichkeit auf. "Wir vergeben uns eine Chance, wenn wir jetzt alles schlecht machen."

Mit zusätzlichen Geldern von bis zu einer Milliarde Euro bundesweit für "mehr Leistung", die der Gesetzgeber einfordert, witterte der KV-Chef die Chance auf einen Richtungswechsel in Sachen Entbudgetierung. Die Mehrheit der Delegierten konnte diese vorsichtig optimistische Einschätzung jedoch nicht teilen. Im Raum stand vielmehr die Frage, ob die KV jetzt auch noch zur "Sprechstundenpolizei" degradiert würde.

Denn das TSVG sieht vor, dass Sprechstundenzeiten – welche für bestimmte Vertragsgruppen auf 25 Stunden erhöht werden – von den KVen kontrolliert werden sollen und gegebenenfalls Sanktionen bis hin zum Zulassungsentzug erlassen werden können.

Positives hingegen gab es vom im Mai angelaufenen baden-württembergischen Telemedizinprojekt "Docdirekt" zu vermelden. "Personell haben wir bisher alles sehr gut bewältigt", gab Vorstandsvize Dr. Johannes Fechner bekannt. Aktuell sei man dabei, das Modell, das bisher vor allem bei Männern und den 20- bis 29-Jährigen gut ankommt, auf ganz Baden-Württemberg auszuweiten.

Auch beim Thema Finanzierung der Telematikinfrastruktur (TI) gab es gute Neuigkeiten. Von 1. Oktober 2018 an können Praxen auch rückwirkend eine zusätzliche 230-Euro-Pauschale für die technische Ausstattung beantragen. (evb)

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