KVNo: Vorsicht bei Arzneien, wenn die Nachzulassung fehlt

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KÖLN (iss). Die KV Nordrhein (KVNo) empfiehlt ihren Mitgliedern, keine fiktiv zugelassenen Arzneimittel mehr zu verordnen.

Sie hat im Internet unter www.kvno.de eine Liste veröffentlicht, in der Ärzte sehen können, welche schon lange im Markt befindlichen Fertigarzneimittel nicht die erforderliche Nachzulassung haben. Für diese Arzneimittel gibt es keine Erstattungspflicht der Kassen.

Gleichzeitig verhandelt die KV mit den Kassen darüber, bei diesen Präparaten auf Regressanträge zu verzichten. Das Argument der KV: Weder in der Arztsoftware noch in der Apotheke ist der Zulassungsstatus hinterlegt.

Die AOK Rheinland/Hamburg hat zugesagt, dass sie bis 30. Juni keinen Antrag stellen wird. "Die Zulassungsbehörden müssen Klarheit schaffen, welche Präparate zugelassen sind und welche nicht", fordert KV-Chef Dr. Peter Potthoff.

Unklarheiten dürften nicht auf dem Rücken der Ärzte ausgetragen werden.

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