KVNo: Vorsicht bei Arzneien, wenn die Nachzulassung fehlt

Veröffentlicht:

KÖLN (iss). Die KV Nordrhein (KVNo) empfiehlt ihren Mitgliedern, keine fiktiv zugelassenen Arzneimittel mehr zu verordnen.

Sie hat im Internet unter www.kvno.de eine Liste veröffentlicht, in der Ärzte sehen können, welche schon lange im Markt befindlichen Fertigarzneimittel nicht die erforderliche Nachzulassung haben. Für diese Arzneimittel gibt es keine Erstattungspflicht der Kassen.

Gleichzeitig verhandelt die KV mit den Kassen darüber, bei diesen Präparaten auf Regressanträge zu verzichten. Das Argument der KV: Weder in der Arztsoftware noch in der Apotheke ist der Zulassungsstatus hinterlegt.

Die AOK Rheinland/Hamburg hat zugesagt, dass sie bis 30. Juni keinen Antrag stellen wird. "Die Zulassungsbehörden müssen Klarheit schaffen, welche Präparate zugelassen sind und welche nicht", fordert KV-Chef Dr. Peter Potthoff.

Unklarheiten dürften nicht auf dem Rücken der Ärzte ausgetragen werden.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Zentrale EU-Zulassung

EMA-Ausschuss spricht sieben positive Empfehlungen aus

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Von Erythema migrans bis Post-Borreliose

Fallstricke bei der Diagnostik und Behandlung von Borreliose

Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung