KVNo setzt auf Bagatellgrenze bei Plausiprüfung

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KÖLN (iss). In der KV Nordrhein (KVNo) greift bei der Plausibilitätsprüfung jetzt eine Bagatellgrenze. Nach der neuen Prüfvereinbarung der KVNo und der Krankenkassen sollen die Kassen nur noch Auffälligkeiten melden und Prüfanträge stellen, wenn der zu erwartende Schaden je Betriebsstätte und Quartal über 26,50 Euro liegt.

Damit lehnen sich Kassen und KV an die strafrechtliche Geringfügigkeitsgrenze an. "Aufwendige und lästige Verfahren wegen kleiner Auffälligkeiten, die wenig bis keine finanziellen Auswirkungen haben, wird es also künftig nicht mehr geben", erläutert Christina Bosch, Abteilungsleiterin Abrechnungsprüfung und Disziplinarwesen der KVNo, in der Mitgliederzeitschrift "KVNo aktuell". Nach Angaben der KVNo haben die Kassen in den vergangenen Jahren zum Teil auch wegen sehr geringer Beträge Prüfanträge gestellt.

Durch die neue Vereinbarung gibt es auch eine leichte Veränderung beim Zeitraum, in dem noch eine Honorarrückforderung möglich ist. Bislang galt eine Frist von vier Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem der Arzt den Honorarbescheid erhalten hat. Jetzt läuft die Frist ab Erhalt des Honorarbescheids.

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