KVWL: Andere Wege für Hausarztverträge

Stopp bei den Hausarztverträgen: In Westfalen-Lippe will die KV keine weiteren HzV-Verträge abschließen. Jetzt sollen andere Verträge her.

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DORTMUND (iss). Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) strebt keinen Abschluss von Hausarztverträgen nach Paragraf 73b Sozialgesetzbuch V mehr an.

"Unter den derzeitigen Bedingungen sind Verträge zur Hausarztversorgung für die KVWL kein Weg mehr, den Kollegen ein tragfähiges Vertragsmodell anbieten zu können", sagte KVWL-Vize Dr. Gerhard Nordmann auf der Vertreterversammlung der KV in Dortmund.

Das bedeute aber nicht, dass die KVWL die Weiterentwicklung des hausärztlichen Vergütungssektors aufgebe, betonte Nordmann. "Wir werden dazu allerdings andere Wege gehen müssen."

Alternativen seien Vereinbarungen nach den Paragrafen 73a (Strukturverträge) und 73c (besondere ambulante ärztliche Versorgung).

"Unser Credo ist nach wie vor, Verträge zur Verbesserung der haus- und fachärztlichen Versorgung grundsätzlich zu kombinieren", sagte er. Dabei sollten die Basisversorger im Fokus stehen.

Kritischer Schiedsspruch

Bei der Vergütung favorisiert die KVWL Add-on-Lösungen. "Sämtliche Verträge sollen weiterhin in enger Abstimmung mit den betroffenen Berufsverbänden verhandelt und geschlossen werden."

Den Schiedsspruch zum Hausarztvertrag in Nordrhein und Westfalen-Lippe, der für mehr als 60 Kassen gilt, bewertete KVWL-Vize Nordmann kritisch.

Er zeige, dass sich unter den neuen Einschränkungen des Paragrafen 73 b solche Verträge in Westfalen-Lippe nicht mehr sinnvoll umsetzen lassen.

Als Knackpunkt sieht er die Vorschrift, dass die bessere Vergütung im Selektivvertrag nachweisbar durch Einsparungen refinanziert wird.

An welcher Krankenhauseinweisung, Arzneimittelverordnung und Überweisung oder in welchem anderen Bereichen sollten sich denn so viel Kosten sparen lassen, um damit höhere Honorare zu bezahlen?, fragte er.

"Ich hielte es für eine Katastrophe, wenn wir als KV in einer solchen Vertragskonstruktion Honorare nur auf Vorbehalt auszahlen könnten und am Ende vielleicht flächendeckend zurückfordern müssten."

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