Bedarfsplanung

KVen sehen nur Scheinlösung in GBA-Richtlinie

Neue Arztsitze schön und gut, heißt es aus den Regionen, aber woher die Ärzte nehmen?

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NEU-ISENBURG. Die Vertreterversammlung der KV Hessen begrüßt zwar die verbesserte Versorgungslage durch neue Arztsitze, nennt in einer Resolution vom Wochenende aber auch Kritikpunkte. So schaffe die neue Bedarfsplanungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses keinen einzigen neuen Vertragsarzt, der sich niederlassen wolle. Für die hausärztliche Versorgung in Hessen bedeuteten die etwa 100 neuen Hausarztsitze, dass statt der jetzt schon fehlenden 270 Hausärzte ab sofort 370 Hausarztsitze vakant seien, heißt es in dem einstimmig beschlossenen Papier.

Zudem sei es inakzeptabel, dass die rund 3500 neuen bundesweiten Stellen nicht zusätzlich finanziert, sondern zulasten aller bisherigen Vertragsärzte in das System integriert werden sollten. Eine wirkliche Verbesserung der ambulanten Versorgung gelinge nur durch eine Verbesserung der Niederlassungsbedingungen: die Budgets aufheben und die Regresse abschaffen, so die Forderung der Delegierten.

Ähnlich argumentiert die KV Niedersachsen. Die theoretisch möglichen 350 neuen Arztsitze dort seien lediglich ein Rechenmodell, sagt Vorstandschef Mark Barjenbruch: „Mit der neuen Richtlinie backen wir keinen einzelnen neuen Arzt oder Psychotherapeuten für Niedersachsen.“ Arztverschickung auf Kommando sei nicht möglich. Begrüßenswert sei, dass die neue Richtlinie den fiktiven Bedarf noch besser abbilde und eine passgenaue Planung ermögliche. Jedoch müssten die Kassen auch zusätzliches Honorar für neue Ärzte zur Verfügung stellen. (bar)

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