Ärztliches Berufsrecht
ÄKWL verzeichnet mehr Beschwerden von Patientinnen und Patienten
Die Zahl der Beschwerden gegen Ärztinnen und Ärzte hat sich 2024 in Westfalen-Lippe erhöht. Sie liegt aber nach wie vor auf einem niedrigen Niveau, zwei Prozent der Kammermitglieder waren betroffen.
Veröffentlicht:Münster. Die Zahl der Beschwerden über Ärztinnen und Ärzte bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) hat sich im vergangenen Jahr um 9,5 Prozent von 974 auf 1.067 erhöht. Zwei Drittel (64,9 Prozent) der Beschwerden kamen dabei von Patientinnen und Patienten. Hier war der Anstieg mit 12,7 Prozent auf 692 besonders ausgeprägt.
Dennoch halte sich die Gesamtzahl der Beschwerden gemessen an der Fülle täglicher Arzt-Patienten-Kontakte aber weiterhin auf einem sehr niedrigen Stand, betont die ÄKWL in ihrem Jahresbericht 2024. „Lediglich zwei Prozent der Kolleginnen und Kollegen sind betroffen.“ In 89 Fällen ist die ÄKWL über Ermittlungsverfahren gegen Kammermitglieder informiert worden.
Der größte Teil der Beschwerden von Patientinnen und Patienten gab nach Angaben der ÄKWL keinen Anlass zu berufsrechtlichen Maßnahmen. In einigen Fällen leitete der Kammervorstand aber berufsaufsichtsrechtliche Schritte ein. Meist wurde dabei eine Mahnung von Präsident Dr. Hans-Albert Gehle für ausreichend erachtet.
Drei Verfahren beim Berufsgericht für Heilberufe
Zehn Ärztinnen und Ärzte erhielten 2024 eine Rüge, davon neun mit Ordnungsgeld. Hier ging es unter anderem um Verstöße gegen die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung, die Nicht-Herausgabe von Patientenunterlagen, eine fehlerhafte Operation wegen Verwechslung des zu operierenden Fußes oder unkollegiales Verhalten.
Bei drei Vorfällen entschied sich der Vorstand für die Eröffnung eines Verfahrens beim Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Münster. „Anlass für die Eröffnungsanträge gegenüber Kammerangehörigen waren der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Patientin, der körperlichen Annährung zu einer Patientin während einer laufenden Behandlung und der Vorwurf des Besitzes von Schriften mit Inhalten, auf denen der Missbrauch von Kindern zu sehen ist“, heißt es im Jahresbericht.
Im vergangenen Jahr zielten 20,9 Prozent der Beschwerden auf die abgerechneten Honorare, 10,1 Prozent kamen von Behörden, bei 4,1 Prozent ging es um Beschwerden von Kolleginnen und Kollegen. (iss)