Psychotherapeuten

Kammer Berlin sieht Asylpaket kritisch

Krankheitsdiagnosen durch Psychologische Psychotherapeuten würden nicht berücksichtigt, klagt die Kammer.

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BERLIN. Psychotherapeutische Behandlung muss in das Asylverfahren integriert werden. Das fordert die Psychotherapeutenkammer (PTK) Berlin. An den bestehenden Regelungen und den geplanten Änderungen im Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz übt sie Kritik.

Nicht jeder Flüchtling sei traumatisiert, aber jeder traumatisierte Flüchtling brauche Unterstützung, so die PTK Berlin. Sie kritisiert, dass die Finanzierung psychosozialer Hilfen sich im Asylbewerberleistungsgesetz nicht an der Bedürftigkeit, sondern am Status der Flüchtlinge orientiere. Nach den Angaben der Kammer erhielten 2014 nur fünf Prozent der Flüchtlinge eine psychotherapeutische Behandlung. Die PTK Berlin geht davon aus, dass dieser Anteil bei steigendem Bedarf weiter sinkt.

"Trotz bestehender gesetzlicher Regelungen kann in laufenden Asylbewerberverfahren therapeutische Hilfe kaum durchgesetzt werden", so eine weitere Kritik. Bei klarem Aufenthaltsstatus wiederum mache die Bewilligung der Kostenübernahme von Dolmetschern Probleme, weil sie an andere Leistungssysteme gekoppelt sei.

Die Kammer kritisiert auch, dass im geplanten Gesetz nur Fachärzte für Begutachtungen schutzbedürftiger Flüchtlinge vorgesehen sind. Das widerspreche den gesetzlichen Grundlagen der Gleichstellung von Psychologischen Psychotherapeuten und Fachärzten.

Die geplanten Vereinfachungen der Abschiebung von Geflüchteten gefährden aus Sicht der Kammer auch laufende Behandlungen. Die Kammer fordert, dass Krankheitsdiagnosen durch Psychologische Psychotherapeuten bei aufenthaltsrechtlichen Verfahren berücksichtigt werden.

Sie setzt sich zudem dafür ein, dass traumatherapeutische und interkulturelle Inhalte in der Ausbildung von Psychotherapeuten und Ärzten vermittelt werden. Seit Anfang November hat sie eine Kommission zur psychosozialen Versorgung geflüchteter Menschen eingerichtet. (ami)

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