Kammerversammlung

Ärztekammer Westfalen-Lippe votiert für Widerspruchslösung zur Organspende

Die Vertreter der Ärztekammer Westfalen-Lippe haben bei ihrer Versammlung wiederum für die Einführung einer Widerspruchslösung votiert. Das Organspende-Register reiche nicht, um Spenderzahlen zu erhöhen.

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Münster. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) plädiert anlässlich der Einrichtung eines bundesweiten Organspende-Registers weiterhin für die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende. Das geht aus einer Mitteilung der ÄKWL vom Wochenende hervor.

Die derzeit geltende Entscheidungslösung habe nach Ansicht der Kammerversammlung der ÄKWL in keiner Weise zu einer Erhöhung der Organspendezahlen beigetragen. Der Gesetzgeber solle daher dringend umsteuern, so das höchste Beschlussgremium der ÄKWL.

Die Versammlung begrüße ausdrücklich die Einrichtung des neuen Organspende-Registers, der Prozess des Eintragens müsse allerdings so einfach wie möglich gestaltet werden. Die Eintragung müsse auch rechtssicher sein, so dass ein Angehöriger die darin festgelegte Entscheidung nicht rückgängig machen könne.

Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle bezweifelt laut Mitteilung allerdings, dass ein Online-Register alleine die Lage bei der Organspende nachhaltig verbessern kann. Dies zeige beispielhaft die Entwicklung in der Schweiz, wo ein Organspende-Register keine Steigerung der Spenderzahlen gebracht habe.

Auch die Deutsche Stiftung Organtransplantation wisse von keinem Land, in dem sich die Spendensituation wegen eines Online-Registers nachhaltig verbessert hätte. „Ich bin dafür, jeden sinnvollen Weg zur Steigerung der Spenderzahlen zu gehen. Doch am Ende wird uns nur eine Gesetzesänderung helfen. Wir brauchen in Deutschland die Widerspruchslösung!“ so Gehle. Das sei keine neue Forderung, doch mit jeder neuen Initiative zur Steigerung der Spenderzahlen werde deutlich, „dass es keine Alternative gibt“. (eb)

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