Direkt zum Inhaltsbereich

Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe beanstandet Zwangstherapie Krimineller

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die Regelungen zur Zwangsbehandlung psychisch kranker Straftäter in Nordrhein-Westfalen. Das NRW-Gesetz erlaubt Therapie ohne Einwilligung, wenn Lebensgefahr oder eine schwere Gefahr für die eigene Gesundheit oder die Anderer besteht. Die Klage eines Betroffenen wiesen die Richter aus formalen Gründen als unzulässig ab (Az.: 2 BvR 2427/14) (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

AMD-Prävention

Altersabhängige Makuladegeneration: Leitlinie gibt Empfehlungen zum Screening

Meist Adenokarzinome

Tipps zur Früherkennung: Warnzeichen für Pankreaskrebs erkennen

Lesetipps
Eine Frau zieht einen Kompressionsstrumpf auf ihr rechtes Bein.

© Itana / Stock.adobe.com

Leitlinien-Update

Welcher Kompressionsstrumpf ist der richtige?