Kartellamt will im Klinik-Markt für Trägervielfalt sorgen
KÖLN (iss). Die Fusionskontrolle im Krankenhaussektor kollidiert nicht mit dem Ziel, Kooperationen zwischen Kliniken auszuweiten. Davon geht Franz Heistermann aus. "Kooperationsmöglichkeiten bleiben von fusionsrechtlichen Untersagungen unberührt", sagte der Vorsitzende der 10. Beschlußabteilung des Bundeskartellamts auf dem MCC-Kongreß in Köln.