Direkt zum Inhaltsbereich

Kassen-Zuschuss nur im Inland? Geht nicht!

Veröffentlicht:

BERLIN (fst). Der Bundesrat will dafür sorgen, dass Krankenkassen "Gesundheitsreisen" nur dann bezuschussen dürfen, wenn diese Reise in Deutschland stattfindet. Diese Angebote hätten "in der öffentlichen Wahrnehmung zu erheblichen Irritationen geführt", so die Länderkammer. Daher soll Paragraf 20 Absatz 1 SGB V geändert werden. Das ist nach Ansicht der Bundesregierung nicht möglich.

Zur Begründung verweist sie auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Danach können Versicherte Leistungen auch in einem anderen EU-Land in Anspruch nehmen.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Krankenkassen-Analyse

IKK classic: Weniger Verdachtsmeldungen auf Behandlungsfehler

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Rauchjahre statt Packungsjahre

Lassen sich die Kriterien fürs Lungenkrebs-Screening vereinfachen?

Lesetipps
Manche Menschen mit Adipositas haben ein vergleichsweise günstiges kardiovaskuläres Risikoprofil: offenbar vor allem diejenigen mit weniger zentraler Fettansammlung. (Symbolbild mit Fotomodell)

© sam richter / stock.adobe.com

Mega-Analyse

BMI ade? Beim kardiovaskulären Risiko kommt es auf das Bauchfett an