Kassen-Zuschuss nur im Inland? Geht nicht!

Veröffentlicht:

BERLIN (fst). Der Bundesrat will dafür sorgen, dass Krankenkassen "Gesundheitsreisen" nur dann bezuschussen dürfen, wenn diese Reise in Deutschland stattfindet. Diese Angebote hätten "in der öffentlichen Wahrnehmung zu erheblichen Irritationen geführt", so die Länderkammer. Daher soll Paragraf 20 Absatz 1 SGB V geändert werden. Das ist nach Ansicht der Bundesregierung nicht möglich.

Zur Begründung verweist sie auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Danach können Versicherte Leistungen auch in einem anderen EU-Land in Anspruch nehmen.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundesrat

Schleswig-Holstein drängt auf Anpassungen beim AMNOG

Krankenkassen-Analyse

AOK: Etwas mehr Verdachtsmeldungen zu Behandlungsfehlern

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Bei HPV-Nachweis: Sollte nun auch der Ehepartner geimpft werden?

Lesetipps
Schild eines Hautarztes mit den Öffnungszeiten.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?