Kassen-Zuschuss nur im Inland? Geht nicht!

Veröffentlicht:

BERLIN (fst). Der Bundesrat will dafür sorgen, dass Krankenkassen "Gesundheitsreisen" nur dann bezuschussen dürfen, wenn diese Reise in Deutschland stattfindet. Diese Angebote hätten "in der öffentlichen Wahrnehmung zu erheblichen Irritationen geführt", so die Länderkammer. Daher soll Paragraf 20 Absatz 1 SGB V geändert werden. Das ist nach Ansicht der Bundesregierung nicht möglich.

Zur Begründung verweist sie auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Danach können Versicherte Leistungen auch in einem anderen EU-Land in Anspruch nehmen.

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Früherkennung

PSA-basiertes Prostatakrebs-Screening: Langzeitdaten belegen Nutzen

Red Flags

Rückenschmerz: Wer muss sofort ins MRT?

Lesetipps
Vier mittelalte Frauen laufen gemeinsam über eine Wiese und lachen.

© Monkey Business / stock.adobe.com

Wechseljahre

5 Mythen rund um die Perimenopause: Eine Gynäkologin klärt auf

Makro-Nahaufnahme eines Auges mit okulärer Rosazea.

© Audrius Merfeldas / stock.adobe.com

Schwere Komplikationen möglich

Augen-Rosazea: Erst sind’s die Lider, später auch die Hornhaut