GKV-Spitzenverband

Kassen dringen auf Fortschritte bei der Krankenhausreform

Seit über einem Jahr werde über die Krankenhausreform diskutiert, aber es gebe noch nicht einmal einen Referentenentwurf“, kritisiert Stefanie Stoff-Ahnis, Vorständin beim GKV-Spitzenverband.

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Viele Diskussionen, viele Forderungen, aber keine Fortschritte: Der GKV-Spitzenverband mahnt Bewegung bei der Krankenhausreform an.

Viele Diskussionen, viele Forderungen, aber keine Fortschritte: Der GKV-Spitzenverband mahnt Bewegung bei der Krankenhausreform an.

© Bernd Weißbrod/dpa

Berlin. Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) dringen im neuen Jahr auf Fortschritte bei der geplanten Krankenhausreform für eine bessere Patientenversorgung. „Seit über einem Jahr wird viel diskutiert und noch mehr gefordert, aber wir haben noch nicht einmal einen Referentenentwurf“, sagte Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstandsmitglied beim GKV-Spitzenverband, der Deutschen Presse-Agentur. Dies liege vor allem an einer Blockadehaltung der Länder.

Stoff-Ahnis äußerte sich besorgt, dass es in erster Linie um Finanzierungswünsche von Krankenhäusern und Ländern gehe. „Wir müssen die Reformdiskussion wieder vom Kopf auf die Füße stellen und erst über die besseren Versorgungsstrukturen sprechen und dann über die Finanzierung – und nicht umgekehrt.“

Im vergangenen Jahr hätten die Kliniken rund 93 Milliarden Euro von den gesetzlichen Kassen erhalten. „Das war jeder dritte Beitrags-Euro aus den Portemonnaies der Beitragszahlenden. Es ist genug Geld im System, es muss nur besser genutzt werden“, sagte Stoff-Ahnis.

Referentenentwurf in Vorbereitung

Bund und Länder hatten sich auf weitere Schritte auf dem Weg zu einer Reform verständigt. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) strebt an, dass im neuen Jahr ein Referentenentwurf für das Gesetz angegangen wird. Die Pläne zielen darauf, das Vergütungssystem der Kliniken mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern, um sie von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen zu lösen. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen zudem genauer definierte Leistungsgruppen sein. Sie sollen auch einheitliche Qualitätsvorgaben absichern.

Lauterbach hatte bereits deutlich gemacht, dass sich das zunächst zum 1. Januar 2024 angepeilte Inkrafttreten des Gesetzes verzögert. (dpa)

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