Bundesversicherungsamt

Kassen knausern bei Ausgaben für Prävention

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BONN. Mahnbrief aus dem Bundesversicherungsamt (BVA): Krankenkassen müssen sich bei ihren Aufwendungen an die genauen gesetzlichen Vorgaben halten, heißt es in einem Rundschreiben der Bonner Aufsichtsbehörde. Paragraf 20 SGB V schreibt den Kassen verbindliche Ausgabenwerte vor.

So mussten die Kassen im vergangenen Jahr für Prävention je Versichertem insgesamt mindestens 7,17 Euro bereitstellen. Anteilig enthalten sein müssen Ausgaben für Prävention in Lebenswelten und für die betriebliche Gesundheitsförderung von jeweils 2,05 Euro.

Das BVA hat bei der Prüfung der Haushaltsabschlüsse für 2016 ermittelt, dass nicht alle Kassen auf Ausgaben von – damals noch – sieben Euro gekommen sind. Die Mehrheit sei bei den Ausgaben für Prävention in Kita, Schule und Co. unter der Mindestvorgabe geblieben.

Die gesetzlichen Mindestwerte hätten "verpflichtenden Charakter", heißt es. Der jüngste Präventionsbericht hat die Strukturprobleme der Kassen gezeigt, das viele Geld sinnvoll unterzubringen. (fst)

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