Kassen müssen Rollstühle für Sport nicht zahlen

KASSEL (mwo). Die gesetzlichen Krankenkassen sind für Mobilität zuständig, nicht mehr aber für Sport. Mit dieser Begründung hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel die Klage eines zwölfjährigen Jungen auf einen Sportrollstuhl abgewiesen.

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Der Junge spielt Rollstuhlbasketball in Rheinland-Pfalz. Die erste Mannschaft seines Vereins mischt sogar in der Rollstuhlbasketball-Bundesliga mit. Das Argument, der Sport fördere seine Integration, begrüßten die obersten Sozialrichter.

Allerdings seien die Kassen nur für die Mobilität in der Wohnung und deren näherem Umfeld zuständig. Integration sei Sache der Sozialhilfe, so die Kasseler Richter. Deren Leistungen sind allerdings einkommensabhängig.

Az.: B 3 KR 10/10 R

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