Gesenkter Zusatzbeitrag

Kassen müssen nicht informieren

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BERLIN. Krankenkassen sind nicht verpflichtet, Mitglieder über eine Senkung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags zu informieren. Das geht aus der Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine Frage des Linken-Gesundheitspolitikers Harald Weinberg hervor.

Ende Oktober hatte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) nach der Tagung des Schätzerkreises den durchschnittlichen Beitrag von 1,1 Prozent auf ein Prozent gesenkt.

Kassen, die im kommenden Jahr einen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent oder mehr beibehalten, müssen ihre Mitglieder von den günstigeren Alternativen nicht in Kenntnis setzen. Eine Informationspflicht für die Kasse und ein Sonderkündigungsrecht für ein Mitglied bestehe erst dann, wenn eine Kasse den Zusatzbeitrag erhöhe oder erstmals erhebe, schreibt das Gesundheitsministerium.

"Die Senkung des Rechenwerts ist also nur ein Placebo", sagte Weinberg der "Ärzte Zeitung". Die Versicherten hätten von dieser Luftnummer letztendlich nichts. (af)

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