Kassen sollen investiv denken und brauchen ein F+E-Budget

BERLIN (HL). Krankenkassen sollten neben den Finanzmitteln aus dem Gesundheitsfonds, die zur Finanzierung der medizinischen Versorgung dienen, ein Budget für Forschung und Entwicklung (F+E) erhalten. Mit diesem Geld sollen sie innovative Versorgungsformen erproben und evaluieren können, deren Effizienz wie bei jeder Innovation noch unbekannt ist.

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Rechtsleerer Raum zur Finanzierung von Innovationen: zum Jahresende läuft die Anschubfinanzierung für die Integrationsversorgung aus.

Rechtsleerer Raum zur Finanzierung von Innovationen: zum Jahresende läuft die Anschubfinanzierung für die Integrationsversorgung aus.

© Foto: imago

Den Vorschlag für ein F+E-Budget hat Helmut Hildebrandt von der Hildebrandt Gesundheits-Consulting gestern in Berlin vorgestellt. Hintergrund des Konzepts ist, dass die Anschubfinanzierung für die Integrationsversorgung - das sind 700 Millionen Euro oder ein Prozent der Mittel, die in die stationäre und ambulante Versorgung fließen - zum Jahresende ausläuft. Hinzu komme die Verunsicherung durch den Start des Gesundheitsfonds, die nach Einschätzung von Hildebrandt dazu führen kann, dass Krankenkassen vor allem jene Projekte stoppen, die sich nicht unmittelbar nachweislich als kostensparend erweisen.

Für Innovationen seien aber zunächst Investitionen erforderlich, die aus einem eigenen Etat gespeist werden sollen, wie dies auch in der Industrie üblich ist. Voraussetzungen sollen sein, so Hildebrandt: Die Krankenkassen müssen nachweisen, dass es sich um Organisations-Innovationen handelt. Deren Qualität muss den Versicherten transparent gemacht werden. Die Vergütung der Leistungserbringer soll weitgehend ergebnisbezogen erfolgen.

Der Gesundheitsökonom Professor Jürgen Wasem hält die Verlängerung der IV-Anschubfinanzierung für prioritär; sie lasse sich aber gegenwärtig politisch nicht durchsetzen. Ein F+E-Budget für Kassen sei wirtschaftstheoretisch gut zu rechtfertigen, weil die Entwicklung von Innovationen den Charakter eines öffentlichen Guts hat. Wichtig sei, dass dieses Innovationsbudget zusätzlich zu Mitteln aus dem Gesundheitsfonds bereitgestellt wird und nicht auf Kosten der Versorgung geht.

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