Kassen wollen beim Rettungsdienst mitreden

In Sachsen wehren sich die Kommunen gegen die Ausschreibung des Rettungsdienstes. Die Kassen geben sich mit dem Job des Zahlmeisters nicht mehr zufrieden.

Von Thomas Trappe Veröffentlicht:
Die Novellierung des Rettungsdienstes alarmiert die Kommunen in Sachsen.

Die Novellierung des Rettungsdienstes alarmiert die Kommunen in Sachsen.

© Ernert/DRK

DRESDEN. Der Ersatzkassenverband vdek in Sachsen fordert Bewegung bei der geplanten Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen im Freistaat.

Der Sächsische Landtag berät derzeit erneut über eine Änderung des "Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz", auch Blaulichtgesetz genannt.

Der vdek machte unterdessen in einer Erklärung deutlich, dass Sachsen eine gesetzliche Grundlage brauche, "die auch in Zukunft einen qualitativ hochwertigen Rettungsdienst garantiert."

Kern der von der CDU/FDP-Koalition beabsichtigten Änderung des Gesetzestextes ist die Vorgabe, Rettungsdienste künftig förmlich auszuschreiben und die Vergabe nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten abzuwägen.

Bisher ist es Kommunen möglich, bestehende Verträge beizubehalten, ohne sie neu auszuschreiben. Die Staatsregierung wollte bereits im vergangenen Jahr die Ausschreibungspflicht durchsetzen, musste aber nach Protesten von Kommunalpolitikern einen Rückzieher machen.

vdek will mehr Wettbewerb

Der vdek begrüßt die nun erneut vorgelegten Pläne. "Die zunehmende Morbidität der älter werdenden Bevölkerung und eine bessere Ausstattung der Rettungsfahrzeuge haben zu enormen Kostensteigerungen beim Rettungsdienst" geführt.

Im laufenden Jahr werden sich nach einer Prognose des vdek die Rettungsdienstkosten im Freistaat im Vergleich zu 2005 um rund 53 Millionen Euro erhöht haben. Das entspräche einer Steigerung von 46 Prozent.

Um die Kosten zu senken, sei mehr Wettbewerb nötig. "Monopolisierung in Form einer Kommunalisierung des Rettungsdienstes bedeutet Stillstand", so der Ersatzkassenverband.

Außer dem Vergabeverfahren müsste den Kassen mehr Mitspracherecht bei der Gestaltung des Rettungsdienstes eingeräumt werden. "Davon sind die Krankenkassen in Sachsen bisher weit entfernt. Ihre Rolle beschränkt sich auf die des Zahlers."

Vor allem die Standortwahl der Rettungswachen und die Vorhaltung der Technik seien durch "Eigeninteressen" der Kommunen bestimmt. "Notwendige strukturelle Veränderungen kommen seit Jahren nicht voran."

Skepsis gegenüber Vergabeverfahren

Der Sächsische Städte- und Gemeindetag bekräftigte hingegen seine Skepsis gegenüber Vergabeverfahren.

"Wer den Trägern des Rettungsdienstes den Zugriff auf die Fahrzeuge und Ausstattung entzieht, gefährdet die Sicherstellung des Rettungsdienstes", erklärte Sprecher Mischa Woitschek.

Sein Verband sprach sich dafür aus, "die Personalausstattung, nicht jedoch die technische Ausstattung des Rettungsdienstes von den Trägern des Rettungsdienstes ausschreiben zu lassen."

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