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Sachsen

Kassen zahlen für VERAH & Co.

Hausärzte in Sachsen können ab sofort eine Praxisassistentin beschäftigen - und die Leistungen abrechnen.

Veröffentlicht:

DRESDEN. Kassen und KV in Sachsen haben sich im Rahmen ihrer Verhandlungen zur Gesamtvergütung darauf geeinigt, auch im Freistaat - ähnlich dem AGNES- oder VERAH-Modell - nichtärztliche Praxisassistenten in Hausarztpraxen zu ermöglichen.

Diese sollen die Ärzte mit Arbeiten außerhalb der Praxis entlasten, speziell bei chronisch kranken Patienten, teilten Kassen und KV in einer gemeinsamen Erklärung mit. "Sie übernehmen Hausbesuche, bei denen ein direkter Arztkontakt medizinisch nicht erforderlich ist."

Zu den Leistungen gehören das Anlegen von Langzeit-EKGs, Blutdruckmessungen und das Bestimmen von Laborparametern. Die Fortbildung zum Praxisassistenten dauert nach derzeitigem Stand mehrere Monate, ab sofort kann jeder sächsische Hausarzt eine solche Praxisassistentin beschäftigen und entsprechende Leistungen abrechnen.

In den vergangenen Jahren hat vor allem die Versorgungsassistentin VERAH starken Zulauf verzeichnet. Ende vergangenen Jahres hatten bundesweit 4600 Fachangestellte die entsprechende 200-stündige Fortbildung absolviert.

Bei den Verhandlungen zur Gesamtvergütung wurden zudem Zuschläge für schmerztherapeutische Leistungen, psychotherapeutische Gesprächsleistungen, Nachtdialysen und Kinderneupatienten im Zusammenhang mit der U3-Früherkennungsuntersuchung vereinbart, detaillierte Informationen gab es dazu allerdings von den Verhandlungspartnern noch nicht.

Bereits im April hatten sich Kassen und KV auf eine Erhöhung der Gesamtvergütung um 56 Millionen Euro geeinigt. Das entspricht nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen einer Steigerung von 2,5 Prozent gegenüber 2013, womit auch die jetzt verkündeten Fördermaßnahmen bezahlt werden.

Zudem gibt es ab dem vierten Quartal dieses Jahres eine deutliche Anhebung der Vergütung für die Wegepauschalen, die Ärzte bei Hausbesuchen geltend machen können. (tt)

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