Debatte um GKV-Finanzreform
Vertragsärzte setzen auf höhere Steuern für Tabak und Alkohol
Die Kassenärzte melden sich in der Diskussion um Einparungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Vorschlägen zu Wort – und sehen sich dabei nicht als einen relevanten Ausgabenposten im Gesundheitswesen.
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Spricht sich für höhere Steuern auf Alkohol und Tabak aus: KBV-Vorstandschef Dr. Andreas Gassen. (Archivbild)
© Britta Pedersen/dpa
Berlin. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) macht sich für eine Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von versicherungsfremden Leistungen stark. Ausgaben wie etwa die Beiträge für Bürgergeldempfänger müssten „endlich aus anderen Töpfen“ beglichen werden, fordert KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen in der laufenden GKV-Spardebatte.
Aktuell werde der Sozialstaat aus GKV-Ausgaben subventioniert, sagte Gassen am Dienstag vor Journalisten in Berlin. Vorschläge wie die Einschränkungen von Teilzeitregelungen, wie sie von der Union kommen, bezeichnet er als „fehlgeleitet“ und „unsäglich“. Das seien Stellvertreter-Debatten.
Steuern auf Alkohol und Tabak direkt in den Gesundheitsfonds
Die versicherungsfremden Leistungen in Höhe von insgesamt rund 60 Milliarden Euro würden dagegen bisher als „entscheidender Punkt“ in der Diskussion ausgeblendet. Rechnet man den derzeitigen Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro heraus, ergibt das ein geschätztes Einsparvolumen von bis zu 45,3 Milliarden Euro.
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Weiterhin spricht sich die KBV für höhere Tabak- und Alkoholsteuern aus. Die Einnahmen sollten nicht im allgemeinen Steuerhaushalt verschwinden, sondern gezielt in den Gesundheitssektor fließen. „Die Lösungen sind simpel“, so Gassen, „wenn man sie ergreifen will“. In diesem Zusammenhang sprach er sich auch für eine Zuckersteuer aus.
Weiteres Einsparpotenzial sieht der KBV-Chef im Bürokratieabbau. Er nannte beispielsweise die Verschlankung von Abrechnungsverfahren und die Einführung von Bagatellgrenzen bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen.
Gassen: Ambulante Versorgung ist kein Kostentreiber
Insgesamt nannte Gassen die Ausgaben in der GKV als „sehr hoch“, um zugleich zu betonen: „Die ambulante Versorgung ist nicht der Kostentreiber und folglich nicht der Kostenblock, bei dem man gigantisch einsparen kann.“
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Nur 16 Prozent der GKV-Ausgaben werden laut KBV für die Behandlung in Arzt- und Psychotherapiepraxen aufgebracht. Mit 13,9 Prozent sei dieser Etatposten laut KBV nur „moderat“ im Vergleich zu Klinik- und Arzneimittelkosten von 2020 zu 2024 gestiegen.
Der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister wies darauf hin, dass es einen großen Unterschied mache, ob man über kurzfristige finanzielle Effekte oder über langfristige strukturelle Wirkungen spreche. So werde die Einführung eines Primärarztsystems Zeit brauchen. „Wer hier schnelle finanzielle Effekte verspricht, wird nur Erwartungen wecken, die sich so nicht erfüllen lassen“, sagte Hofmeister.
Satzungsleistungen der Krankenkassen überprüfen
Ein Adressat für die Kassenärzte in der aktuellen Debatte sind unter anderen auch die Krankenkassen und ihre sogenannten Satzungsleistungen, die sie über den gesetzlich definierten Leistungskatalog hinaus frei anbieten können. Diese Leistungen, die oft unter Marketing-Gesichtspunkten von den Krankenkassen beschlossen würden, summieren sich jährlich auf 1,7 Milliarden Euro. „Manchmal ist es hiflreich, vor der eigenen Tür zu kehren“, sagte Gassen dazu und antwortete damit auf Forderungen der Kassen, dass auch der ambulante Sektor entscheidend zu Einsparungen bei den GKV-Finanzen beitragen soll. (gab)





