Kommentar – Kommentar
Kassenleistungs-Paradox
Versicherte müssen allzu oft einen Widerspruch gegenüber ihrer Krankenkasse einlegen, um zu ihrem Recht zu kommen. Laut einer aktuellen Studie lassen vor allem die AOKs und Ersatzkassen in einzelnen Leistungsbereichen nahezu jeden fünften Antrag scheitern.
Etwa jeder zweite Versicherte, der dagegen Widerspruch einlegt, hat damit Erfolg. Bei den Mutter-Vater-Kind-Kuren werden nahezu drei Viertel der Anträge im zweiten Anlauf genehmigt.
Offensichtlich nutzen es die Kassen aus, dass die Sicherungssysteme komplex sind und Versicherte eine gehörige Portion an Intelligenz, Handlungsfähigkeit und Durchsetzungsstärke brauchen, um zu ihrem Recht zu kommen.
Viele Versicherte kennen zudem nicht ihre Rechte. Nur ein Drittel weiß , dass ein Widerspruch überhaupt möglich ist. Nur 42 Prozent kennen die gesetzlichen Fristen.
Bislang wurden Präventionsmaßnahmen argwöhnisch beäugt, da sie oftmals nur jene erreichten, die dies im Grunde nicht brauchten – gut ausgebildete Erwerbstätige, die Aquafitness auf Kosten der Kasse zum Workout nutzten.
Nach der jetzt veröffentlichten Studie droht eher das "Kassenleistungs-Paradox". Nur der Pfiffige weiß, wie er sich mit seinen Ansprüchen gegenüber der Kasse durchsetzen kann.