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Kein Aufnahmestopp bei Schufa-Eintrag bekannt

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BERLIN. Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, wonach private Krankenversicherungen entgegen dem gesetzlichen Kontrahierungszwang Neukunden mit Schufa-Eintrag die Aufnahme in den Basistarif verwehren.

Auch aus Verbraucherbeschwerden, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingereicht worden sind, ergeben sich nach Aussage von Dr. Michael Meister (CDU) dafür keine Anhaltspunkte.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Finanzministerium beantwortete damit eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Maria Klein-Schmeink. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion bezog sich bei ihrer Anfrage ausdrücklich auf einen Bericht der "Ärzte Zeitung". (eb)

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