Kein Geld für Wunschkinder, aber auch keins für die Pille

Gleichstellungskonferenz lehnt die Zahlung der Pille für langzeitarbeitslose Frauen über 21 Jahren durch die Kassen ab.

Von Thomas Trappe Veröffentlicht:
Die Unterstützung für Verhütungsmittel wird nur bis zum 20. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen.

Die Unterstützung für Verhütungsmittel wird nur bis zum 20. Lebensjahr von der Krankenkasse übernommen.

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DRESDEN. Frauen, die langzeitarbeitslos sind oder ein sehr geringes Einkommen haben, werden auch künftig nach dem 21. Lebensjahr ärztlich verordnete Verhütungsmittel nicht von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Eine entsprechende Initiative des Brandenburger Sozialministers Günter Baaske (SPD), hat die Gleichstellungsministerkonferenz Ende vergangener Woche abgelehnt. Bisher gibt es die Unterstützung nur bis zum 20. Lebensjahr. Der Minister machte die CDU/CSU für das Scheitern seines Vorstoßes verantwortlich, da vor allem die konservativ geführten Länder seinen Vorschlag blockiert hätten.

Die Ankündigung der sächsischen Gesundheitsministerin Christine Clauß (CDU), eine Initiative für eine bundesweite Regelung zur finanziellen Förderung von künstlichen Befruchtungen auf den Weg zu bringen, blieb offenbar auch ohne Erfolg. Vor zwei Wochen hatte Christine Clauß einen entsprechenden Vorstoß angekündigt, in der abschließenden Presseerklärung ist von der Maßnahme keine Rede mehr. Sachsen ist bislang das einzige Bundesland, das künstliche Befruchtungen finanziell fördert.

Vereinbart wurde von den Ministern dagegen, dass Ärzte künftig bei der Behandlung geschlechtsspezifische Aspekte stärker berücksichtigen sollen. "Wir wissen, dass Geschlechteraspekte im Gesundheitsbereich ebenso wichtig sein können wie die Berücksichtigung des Alters, der Größe und des Gewichts", erklärte die Vorsitzende der diesjährigen Gleichstellungskonferenz Christine Clauß. Das werde von Medizinern noch nicht ausreichend beachtet. Konkrete Maßnahmen freilich konnten nach der Konferenz nicht verkündet werden, es bleibt zunächst bei Willenserklärungen. So fordern die Ressortchefs dazu auf, die Gesundheitsbedürfnisse von Männern und Frauen "deutlicher als bisher" zu berücksichtigen, und zwar in der Grundlagenforschung, der Versorgungs- und Präventionsforschung. Man wolle sich länderübergreifend deshalb auch dafür einsetzen, dass die Wirkungen von Medikamenten künftig geschlechterspezifisch geprüft werden. Das Institut für Qualitätssicherung und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) soll nach dem Willen der Minister Unterschiede bei Nutzen und Risiken von Medikamenten in Bezug auf Männer und Frauen untersuchen.

Die Gleichstellungskonferenz gibt es seit nun mittlerweile 20 Jahren. Hauptaufgabe ist es die Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen zu fördern.

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