KVWL

Keine Chance für Satzungsänderung

Die KV Westfalen-Lippe möchte ihre Satzung ändern. Nun ist dieses Ansinnen zum wiederholten Male an der Vertreterversammlung gescheitert.

Veröffentlicht:

DORTMUND. In der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) sind die geplanten Änderungen an der Satzung erneut gescheitert.

Der Satzungsausschuss erhielt für seinen Vorschlag in der Vertreterversammlung (VV) nicht die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit.

Strittig war zum einen das Vorhaben, den KV-Mitgliedern ein Einsichtsrecht in alle Geschäfts- und Verwaltungsgrundlagen zu gewähren, sobald mindestens 15 VV-Mitglieder dem zustimmen.

Bislang sei ein solches Einsichtsrecht noch nie eingefordert worden, sagte der VV-Vorsitzende Dr. Volker Schrage.

Manchen Mitgliedern erschien das Quorum aber offenbar zu gering, sie fürchteten eine zu häufige Inanspruchnahme, was die Abläufe in der KVWL beeinträchtigen könnte.

In der VV im Oktober hatte es bereits eine Debatte darüber gegeben, ob es bei der Besetzung des Hauptausschusses bei den Vertretern der Fachärzte und der Hausärzte ein festes Kontingent für Psychotherapeuten und Kinderärzte geben soll.

Daraufhin war die Abstimmung über die Satzungsänderungen verschoben worden.

Von vielen wurde es als positives Zeichen gewertet, dass es bei der letzten Versammlung des Jahres keine Änderungsanträge zum Vorschlag des Satzungsausschusses gab.

Er sah vor, den Hauptausschuss mit drei Vertretern aus dem hausärztlichen Bereich, darunter ein Kinderarzt, und drei Vertretern aus dem fachärztlichen Bereich zu besetzen, inklusive eines Psychotherapeuten.

Für viele kam dann die Überraschung in der geheimen Abstimmung. Mit 29 Ja- und 16 Nein-Stimmen, bei einer Enthaltung und einer ungültigen Stimme wurde das notwendige Quorum für die Satzungsänderung verfehlt. (iss)

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