Krankenversicherung

Keine Wahlfreiheit für Beamte in NRW

Das Hamburger Modell, laut dem neue Beamte zwischen GKV und PKV wählen können, kommt für NRW nicht in Frage.

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KÖLN. Eine Änderung des Beihilfesystems in der Krankenversicherung ist für die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen kein Thema.

Einer Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV), wie sie in Hamburg ab dem 1. August 2018 gelten soll, hat Landesfinanzminister Lutz Lienenkämper (CDU) jetzt eine Absage erteilt.

Neue Beamte oder diejenigen, die bereits freiwillig in der GKV versichert sind, können sich in Hamburg ab August die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags erstatten lassen, egal ob er in der GKV oder der PKV anfällt.

"Die Landesregierung lehnt eine Übernahme des Hamburger Modells für die Beamtinnen und Beamte und Richterinnen und Richter des Landes Nordrhein-Westfalen ab", schreibt Lienenkämper in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Heike Gebhard. Sie ist in Einvernehmen mit Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erstellt worden.

Es sei zu erwarten, dass eine solche Regelung zu zusätzlicher Bürokratie und einer zusätzlichen Belastung des Landeshaushalts führen werde. Hamburg geht von einer anfänglichen jährlichen Mehrbelastung von 5,8 Millionen Euro im Jahr aus.

"Für Nordrhein-Westfalen würde sich aufgrund des weitaus größeren Personalkörpers ein Mehrfaches dieser zusätzlichen Belastung ergeben." Lienenkämper führt zudem verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Hamburger Modell an.

Darüber hinaus stehe die Landesregierung auch politisch zu ihrem klaren Bekenntnis zum Berufsbeamtentum mitsamt seiner hergebrachten Grundsätze. Es gehe darum, den Öffentlichen Dienst attraktiv zu halten und die hervorragenden Leistungen der Beamten anzuerkennen.

Dem steht die nachteilsfreie Versicherung in der GKV offenbar entgegen. "Maßnahmen, die diese Grundsätze in Frage stellen, lehnt die Landesregierung ab." (iss)

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