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Keine volle Stelle? Dann reduziert sich der Bereitschaftsdienst

In Sachsen wird der Bereitschaftsdienst neu geregelt. Ärzte, die nicht Vollzeit arbeiten, werden auch nur anteilig zur Arbeit in der Nacht und an Wochenenden herangezogen.

Von Thomas Trappe Veröffentlicht:
Auf einige Ärzte kommen mehr Bereitschaftsdienste zu.

Auf einige Ärzte kommen mehr Bereitschaftsdienste zu.

© Klaro

DRESDEN. In Sachsen gibt es eine neue Bereitschaftsdienstordnung. Kern der von der jüngsten Vertreterversammlung der KV Sachsen auf den Weg gebrachten Reform ist, dass Ärzte, die keine ganze Stelle haben, auch nur anteilig in Bereitschaft arbeiten müssen. Damit erhöhen sich die Bereitschaftsdienste für alle Ärzte mit einer ganzen Stelle.

Grund für die Änderung sind mehrere Klagen beim Sozialgericht Dresden. Dabei fechten die klagenden Ärzte die bisherige Regel an, dass Vertragsärzte unabhängig von ihrem Status und ihrem Beschäftigungsumfang zum Bereitschaftsdienst hinzugezogen werden.

Das Gericht gewährte einstweiligen Rechtsschutz und wies im Urteil daraufhin, dass "eine auf die Hälfte reduzierte Präsenzpflicht auch eine entsprechend reduzierte Verpflichtung zur Teilnahme am Bereitschaftsdienst" nach sich ziehe. Im KV-Bezirk Leipzig werden Bereitschaften schon seit 2007 in Abhängigkeit vom Beschäftigungsumfang gestaltet.

Besondere Berechnung bei der Dienstzeit

Profitierende der Neuregelung sind niedergelassene und angestellte Ärzte bei anteiliger Beschäftigung oder mit halbem Versorgungsauftrag, weiterhin genehmigte Assistenten, Jobsharing-Partner, Ärzte, die einen Arzt mit Leistungsbegrenzung angestellt haben und Ärzte in Zweigpraxen mit festgelegten Faktoren.

Für sie alle gilt, dass der Bereitschaftsdienst nicht identisch zum Tätigkeitsumfang gekürzt wird, sondern ein Viertel-Aufschlag hinzugezogen wird. Das heißt, dass eine halbe Stelle einen Dreiviertel-Bereitschaftsdienst nach sich zieht. Alle Ärzte, die mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, müssen nach wie vor einen ganzen Dienst leisten.

KV-Chef erwartet keine Mehrarbeit

Der KV-Landesvorsitzende Dr. Klaus Heckemann sagte der "Ärzte Zeitung", dass die Mehrarbeit bei den Vollzeitkräften durch die Kürzungen bei den in Teilzeit Arbeitenden "nicht signifikant" sein werde.

Peter Raue, Vorsitzender der Bereitschaftsdienstkommission, verwies bei der Diskussion in der Vertreterversammlung darauf, dass ihm durch die gerichtlichen Vorgaben wenig Spielraum bei der Regelung bleibe, Vollzeitärzte die Mehrbelastung akzeptieren müssten. Bei der Abstimmung gab es zwei Gegenstimmen und fünf Enthaltungen.

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